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Verhärtete Fronten beim Fischertags-Prozess: Einen Kompromiss wird es nicht geben

"Es geht um alles oder nichts"

Verhärtete Fronten beim Fischertags-Prozess: Einen Kompromiss wird es nicht geben

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    Noch immer wird darüber gestritten, ob auch Frauen beim Ausfischen des Memminger Stadtbachs während des Fischertags mitmachen dürfen. (Archivbild)
    Noch immer wird darüber gestritten, ob auch Frauen beim Ausfischen des Memminger Stadtbachs während des Fischertags mitmachen dürfen. (Archivbild) Foto: Christoph Kölle

    Am Mittwoch ging es am Landgericht Memmingen einmal mehr um die Frage, ob Frauen beim Ausfischen im Memminger Stadtbach während des Fischertages mitmachen ("in den Stadtbach jucken") dürfen. Bislang war das nur Männern vorbehalten. Christiane Renz, die seit 34 Jahren Mitglied im Fischertagsverein ist, hatte gegen den entsprechenden Artikel in der Vereinssitzung geklagt, und in erster Instanz vor dem Amtsgericht Memmingen Recht bekommen. Gegen das Urteil legte der Fischertagsverein Berufung ein, weshalb es nun zu einer weiteren Verhandlung kam. Zu einer Entscheidung kam das Gericht diesmal nicht. Das Urteil soll am 28. Juli verkündet werden. 

    Richter wirbt für Kompromiss-Lösung

    Während der Verhandlung machte sich der Vorsitzende Richter Konrad Beß für eine gütliche Einigung zwischen den beiden Parteien stark. Dabei machte der Richter auch Kompromiss-Vorschläge. Unter anderem schlug Beß vor, dass der Verein eine zusätzliche Untergruppierung nur für Fischerinnen gründen oder eine Ausnahme beschließen könne. Auch die Gründung eines neuen Vereins nur für Frauen kam zur Sprache.

    Nicht an Kompromiss interessiert

    Doch keine der beiden Parteien schien an einer Kompromiss-Lösung interessiert zu sein. "Keine Rechtssicherheit", "zu unpraktikabel", "nicht plausibel" oder "nicht realistisch" waren die Meinungen der beiden Seiten zu den Vorschlägen. "Es geht um alles oder nichts", meinte Anwalt Andreas Mayer, der den Fischertagsverein vertrat. "Ein Termin beim Güterichter macht aus unserer Sicht keinen Sinn." Der gleichen Meinung war auch Anwältin Susann Bräcklein, die die Klägerin vertritt. 

    Ausgang völlig offen 

    Wie hoch das Risiko für beide Seiten ist, den Prozess fortzuführen, machte Beß gleich zu Beginn klar. Die entscheidende Frage sei, welches Grundrecht in diesem konkreten Fall mehr Gewicht zukommt: Artikel 3 (Gleichberechtigung) oder Artikel 9 (Vereinsautonomie). Für beide Standpunkte gebe es gute Argumente, so Beß. Der Prozess könne "so oder so ausgehen." Für beide Parteien bestehe das gleiche Risiko, die Verhandlung zu verlieren. 

    Hohes Risiko für beide Parteien

    Laut Beß könne sich der Prozess letzten Endes bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Das Ende des Rechtsstreit sei somit nicht absehbar. Auf den Verlierer würden dann "sehr hohe Verfahrenskosten" zukommen. Auch deshalb war Beß für eine gütliche Einigung. Er gab außerdem zu bedenken: Selbst wenn sich der Fischertagsverein am Ende durchsetzen sollte, könnte er seine Gemeinnützigkeit verlieren, wenn er Frauen "auf immer und ewig vom Fischen" ausschließen würde.

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