Die Mutter war in der Dusche, als sie merkte, dass irgendetwas nicht stimmte. Von ihrem lebhaften Jungen, der gern mit den Leuten plappert, war kein Mucks zu hören, obwohl kurz vorher ein Gast gekommen war. Beim Blick ins Wohnzimmer begann sie zu schreien.
Der Bekannte lag halb auf dem Siebenjährigen, offenbar im Begriff das Kind zu vergewaltigen. Der Mann ließ verschreckt vom Buben ab. Ein Schöffengericht verurteilte den 21-Jährigen nun zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.
Vor Gericht gibt sich der Somali, dessen Aussagen ein Dolmetscher übersetzt, wortkarg. Er habe mit dem Buben lediglich gespielt. Vermutlich wolle seine Mutter ihm nur eins auswischen aus Verletztheit wegen einer zerbrochenen Beziehung.
Soll man straffällige Flüchtlinge sofort abschieben?
Der Ruf nach sofortiger Abschiebung wird laut, wenn Flüchtlinge in Deutschland straffällig werden. Wie es nach der Haft für die Verurteilten weitergeht, hänge jedoch von vielen Faktoren ab, sagt Amtsleiter Konrad Pfister, bei der Stadt Kempten zuständig fürs Ausländerwesen. Es gebe aber auch Fälle, in denen Häftlinge quasi aus der Zelle ins Flugzeug gen Heimat gesetzt werden.
Vor allem komme es darauf an, welchen Status der Betreffende hat. In laufende Asylverfahren könne man nicht eingreifen. Wer Duldung oder Asylrecht genieße, bewahre dies auch nach einer Haftstrafe. Selbst abgelehnte Asylbewerber seien oft nicht unmittelbar zur Ausreise verpflichtet. 'Entscheidend ist jeweils der Einzelfall', sagt Pfister.
Mehr über den Prozess und ob man straffällige Flüchtlinge sofort abschieben soll, erfahren Sie in der Mittwochsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Kempten, vom 26.04.2017. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper