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Vergewaltigungsprozess in Kaufbeuren: Angeklagter (20) freigesprochen

"Alles ziemlich fragwürdig"

Vergewaltigungsprozess in Kaufbeuren: Angeklagter (20) freigesprochen

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    Gericht (Symbolbild).
    Gericht (Symbolbild). Foto: Stephan Michalik

    Das Amtsgericht in Kaufbeuren hat einen 20-jährigen aus Serekuda (größte Stadt im westafrikanischen Staat Gambia) stammenden Angeklagten freigesprochen. Der 20-Jährige wurde angeklagt, weil er am Abend des 30. Januar eine Minderjährige Vergewaltigt haben soll. 

    Der Tathergang

    Gegen 20:00 Uhr soll sich die Jugendliche in Kaufbeuren auf den Heimweg gemacht haben. Bei einer Unterführung in Kaufbeuren sei sie dann von einem "Afrikaner" an die Wand gedrückt und sexuell genötigt worden  sein, so die 16-Jährige vor Gericht. Nach Angaben des Mädchens habe der Täter sie in die Unterführung gezerrt, sie an der Schulter festgehalten und mit dem Rücken gegen die Wand gedrückt. Dabei soll er mit zwei Fingern in ihre Vagina eingedrungen sein und danach auf ihre Hose ejakuliert haben. Erst gegen Ende konnte sie sich befreien, so das Mädchen. Sie habe den 20-Jährigen zuvor noch nie gesehen. 

    "Bist du gut Zuhause angekommen?"

    Eine Dolmetscherin war zum Übersetzen mit im Gericht. Sie übersetzte den Tathergang wie ihn der 20-Jährige an dem Abend erlebte.  "Ich habe das Mädchen im Jugendzentrum gesehen, sie war dort mit zwei Mädchen und einem Jungen. Ich habe den Jungen dann nach einer Zigarette gefragt. Sind dann raus und haben uns etwas unterhalten und danach wieder rein und haben etwas getanzt", so die Dolmetscherin. Danach sei eines der Mädchen zu ihm gekommen und habe gefragt, ob er denn wirklich so einen großen Penis habe. Darauf habe er nicht geantwortet. Nach einer Unterhaltung mit den Mädchen haben sie dann Nummern ausgetauscht. Als er dann nach Hause wollte, begleitete ihn das Mädchen, da sie den selben Heimweg hatten. Auf dem Weg hätten sich die zwei dann angefangen zu küssen und seien in eine Ecke der Unterführung gegangen.  Wie die Dolmetscherin übersetzt, soll das Mädchen erst die Knöpfe und den Reißverschluss seiner Hose geöffnet haben und ihm danach die Hose bis zum Oberschenkel runter gezogen haben. Dann habe er ebenfalls seine Hand ihn ihre Hose geführt und am Ende an die Hose des Mädchens ejakuliert. Am Abend habe der 20-Jährige noch eine Nachricht an die Jugendliche geschrieben "Bist du gut zuhause angekommen?" Die Nachricht wurde als Beweismittel ebenfalls vor Gericht vorgezeigt.  Auf die Frage der Staatsanwältin, von wem die Initiative ausgegangen sei, antwortete er mit: "beide".

    "Alles ziemlich fragwürdig"

    Der zu dem Fall ermittelnde Polizeibeamte wurde am 19. Oktober zum Prozess als Zeuge aufgerufen. Er hatte am 31. Januar die Ermittlungen in diesem Fall übernommen. Das Mädchen hätte um 20 Uhr daheim sein sollen, so die Oma der Klägerin in einem Gespräch mit dem Polizeibeamten. Da das Mädchen aber nicht pünktlich erschien, rief die Oma das Mädchen an und dann erzählte ihr die 16-Jährige, sie sei von einem Afrikaner vergewaltigt worden.  Für den ermittelnden Polizeibeamten sei alles ziemlich fragwürdig, denn das Mädchen hatte das ganze Geschehen emotionslos geschildert. "Man hat es selten in solch einer detaillierten Ausführung", so der Polizist. Dazu kommt, dass viele Aussagen nicht übereinstimmten mit Aussagen von anderen Personen. So habe eine Freundin bei der Polizei erzählt, dass der 20-Jährige im Jugendzentrum zwei Mädchen gefragt hatte ob sie "Lust haben zu Ficken". Ein anderes Mädchen habe gesehen, wie der 20-jährige Angeklagte mit der 16-Jährigen das Jugendzentrum verlassen hatte. Ein Widerspruch zur Beschreibung des Mädchens, das aussagte, sie sei alleine auf dem Heimweg gewesen.

    Freispruch für den Angeklagten

    Die geladenen Zeugen sind zu dem Prozess nicht erschienen. Die Verfahrensbeteiligten verzichten auf Zeugen und aufgrund der großen Zweifel lautet das Urteil: Freispruch für den Angeklagten.

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