Weil er während eines Auslandseinsatzes in Afghanistan eine Kameradin vergewaltigt haben soll, musste sich seit dem 25. Oktober ein Bundeswehrsoldat vor dem Landgericht Kempten verantworten. Jetzt steht das Urteil fest.
Mildes Urteil
Der Bundeswehr-Feldjäger ist am Mittwoch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Forderung der Staatsanwaltschaft, eine sechsjährige Haftstrafe, wurde dabei bei weitem nicht erfüllt. Die Verteidiger des Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Ob die Staatsanwaltschaft oder der Angeklagte Einspruch einlegen oder das Urteil rechtskräftig wird, ist noch unklar. Das berichtet RTL.
Angeblich einvernehmlicher Sex
Bei dem Auslandseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan soll ein Soldat aus Nordrhein-Westfalen im deutschen Lager eine Kollegin vergewaltigt haben. Zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Kempten hat der 36 Jahre alte Bundeswehrsoldat am bestritten, die Soldatin zum Sex gezwungen zu haben. Der Angeklagte betonte, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. Die Bundeswehr-Soldatin habe ihn sogar dazu animiert. Weiter Informationen zu dem Fall lesen Sie hier.
Bundeswehrsoldat muss sich nach Vergewaltigung in Afghanistan verantworten