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Vergewaltiger (28) einer Zehnjährigen in Vorarlberg verurteilt

13 Jahre Haft

Vergewaltiger (28) einer Zehnjährigen in Vorarlberg verurteilt

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    Ein 28-jähriger Vergewaltiger ist in Vorarlberg zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte in Bregenz ein zehnjähriges Mädchen auf brutale Art und Weise vergewaltigt. (Symbolbild)
    Ein 28-jähriger Vergewaltiger ist in Vorarlberg zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte in Bregenz ein zehnjähriges Mädchen auf brutale Art und Weise vergewaltigt. (Symbolbild) Foto: Alexander Kaya

    In Vorarlberg ist ein 28-jähriger Mann aus Wien wegen Vergewaltigung eines zehnjährigen Mädchens zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Mann soll in Bregenz das Mädchen auf besonders brutale Weise vergewaltigt haben. Währenddessen filmte er die Tat. 

    Täter gab sich als neunjähriges Mädchen aus

    Wie vol.at berichtet, hat der 28-Jährige sich im Internet als neunjähriges Mädchen ausgegeben und konnte sich so das Vertrauen seines Opfers erschleichen. Als er das Mädchen nicht zu sexuellen Handlungen bringen konnte, drohte er einen angeblichen Bekannten loszuschicken, der ihre gesamte Familie töten würde. Daraufhin lies sich das verängstigte Mädchen von ihm abholen. 

    Brutale Vergewaltigung in Bregenzer Wohnung

    In einer Wohnung in Bregenz fesselte und knebelte der 28-Jährige dann die Zehnjährige und vergewaltigte sie auf brutalste Weise. Dabei filmte und fotografierte er sein Opfer. Anschließend brachte er das Mädchen wieder nach Hause. Aus Angst willigte das Kind in weitere Treffen mit ihm ein, dabei soll es jedoch nicht zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Die Tat flog schließlich auf, als bei einer Polizeikontrolle die Beamten neben Sexspielzeugen und Folterinstrumenten auch die persönlichen Daten des Opfers im Auto des Täters fanden. 

    Angeklagte gilt als zurechnungsfähig und gefährlich

    Der Angeklagte war vor Gericht geständig. Ein Gutachter befand ihn für zurechnungsfähig und gilt vol.at zufolge als gefährlich. Neben den 13 Jahren Haft sprach das Gericht dem Opfer eine Entschädigung von 20.000 Euro zu. Der Mann wurde in eine "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher" eingewiesen.

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