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Urteile im Viertelstunden-Takt

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Urteile im Viertelstunden-Takt

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    Neu am Amtsgericht Sonthofen: Beschleunigte Verfahren Keine langen Wartezeiten meh Von Brigitte Horn Sonthofen. Preiswert und schnell sind die Prozesse, die Richterin Brigitte Gramatte-Dresse künftig zwei Nachmittage pro Monat in Sonthofen durchzieht. Diese Beschleunigten Verfahren verzichten auf Anklageschrift und Zeugen, ersparen also den Sündern auf der Anklagebank zusätzliche Kosten. Und weil auch der sonst übliche Akten-Weg über die Staatsanwaltschaft flachfällt, gibts keine lange Wartezeiten bis zum Gerichtstermin. Unabdingbare Voraussetzung für diese Urteile im Viertel-stunden-Takt: Der Sachverhalt muss relativ einfach und der geständige Straftäter mit dem Prozedere einverstanden sein. Diese nach der Strafprozessordnung erlaubte, raschere Abwicklung von Delikten ist im Landgerichtsbezirk Kempten als Pilotprojekt am Amtsgericht Lindau ausprobiert worden und läuft dort schon seit einigen Jahren prima. Richterin Brigitte Gramatte-Dresse, bereits am Bodensee damit betraut, hat die Beschleunigten Verfahren nun nach Sonthofen mitgebacht. Und auch hier war der Start in die im Schnitt grade mal zehn bis 15 Minuten dauernden Verhandlungen durchaus überzeugend. So schien den meisten Angeklagten ein Stein vom Herzen zu poltern, als sie den Gerichtssaal verließen.

    Denn im zeitaufwendigen Normalfall können von der Tat bis zum Richterspruch viele Wochen oder gar Monate vergehen. Ist der Beschuldigte kein abgebrühter Krimineller, sondern bloß ein kleiner Rechtsbrecher, lastet das schwebende Verfahren und die Ungewissheit über dessen Ausgang während dieser Zeit schwer auf seiner Seele. Außerdem entstehen nicht selten erhebliche Kosten. Das geht bei der elf Mark teuren Ladung per Einschreiben los die darüberhinaus auch die Familie von dem Fehltritt informiert und hört bei Verdienstausfall und Reisekosten für Zeugen auf, die vorsorglich geladen werden müssen, um den Sachverhalt zu klären. Das alles fällt beim Beschleunigten Verfahren weg. Eignet sich ein Fall beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, Ladendiebstahl, Beleidgung, Fahren ohne Führerschein oder einfache Betrügereien nach Ansicht der Polizei für eine solche Kurz-Verhandlung, bietet sie dem Beschuldigten diese Möglichkeit an. Wobei das Verfahren natürlich ausschließlich dann zur Debatte steht , wenn der Angeklagte in spe ein umfassendes Geständnis ablegt, so dass auf Zeugen oder gar Gutachter verzichtet werden kann. Wer mit einem Schnell-Prozess einverstanden ist, kriegt von den Ordnungshütern den nächstmöglichen Gerichtstermin genannt, zu dem er dann ohne weitere schriftliche Aufforderung erscheint. Die Verhandlung selbst läuft exakt so ab wie ein normaler Prozess bloß in der Regel viel kürzer, weil der Täter ja alles zugibt. Bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe können in einem Beschleunigten Verfahren verhängt werden, selbst wenn der Angeklagte keinen Anwalt dabei hat. Selbst das Bezahlen von Geldstrafe oder Buße geht ohne langen Schriftkram über die Bühne: Den Überweisungsträger gibts gleich noch im Gerichtssaal. Nachteile müssen Straftäter bei solchen Schnell-Prozessen nicht befürchten: Wer mit dem Urteil nicht einverstanden ist, dem stehen die g

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