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Urteil im dritten Allgäuer-Tierskandal-Prozess ist überraschend gefallen

Landgericht Memmingen

Urteil im dritten Allgäuer-Tierskandal-Prozess ist überraschend gefallen

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    Das kam überraschend: Am Freitag ist das Urteil im dritten Allgäuer Tierskandal-Prozess vor dem Landgericht Memmingen gefallen.
    Das kam überraschend: Am Freitag ist das Urteil im dritten Allgäuer Tierskandal-Prozess vor dem Landgericht Memmingen gefallen. Foto: Felix Ebert

    Überraschend ist am Freitag am Memminger Landgericht der dritte Prozess im Allgäuer Tierskandal zu Ende gegangen. Ursprünglich hätte das Urteil erst Ende Oktober fallen sollen. Weil die beiden Angeklagten von Beginn an geständig waren, verkürzte das Gericht nun und verkündete das Urteil. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden. So weit ging das Gericht nicht. Der 34-Jährige und die 32-Jährige wurden zu Geldstrafen verurteilt. Er muss 4500 Euro bezahlen, sie 4400 Euro. Auch die Prozesskosten müssen sie tragen.

    "Wegen Quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren"

    Die beiden, nach eigenen Angaben ein Paar, waren Angestellte des größten der drei Milchviehbetriebe im Unterallgäu, die in den Tierskandal involviert waren. Beide hätten sich der „quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren“ schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Bernhard Lang. Zum einen durch Unterlassen in 28 Fällen. Das heißt: Sie hätten für 28 Rinder einen Tierarzt rufen müssen, damit diese hätten behandelt werden können. Zum anderen, weil die beiden einige Tiere auch aktiv misshandelt hätten – er in zehn, sie in zwei Fällen. Lesen Sie auch: Erstmals sprechen die Anwälte der Landwirte - und kritisieren das Gericht

    Szenen rufen entsetztes Stöhnen hervor

    Wie sie das gemacht haben, wurde am Freitag deutlich: Elf Videos wurden im Gerichtssaal gezeigt, aufgenommen von Tierrechtsaktivisten mit versteckten Kameras. Zu sehen waren Szenen, die im Zuschauerraum entsetztes Stöhnen hervorriefen - wie schon am ersten Prozesstag. Eine Zuschauerin verließ vorübergehend den Saal. Kühe, die getreten und geschlagen werden, Tiere, die nicht aufstehen können und deshalb an die Schaufel eines Radladers gehängt und grob durch den Stall gezogen werden. Eine Kuh, die während der Geburt ihres Kälbchens erschöpft ist und nach Ansicht eines Gutachters Hilfe von einem Tierarzt hätte bekommen müssen.

    "Extrem positiven Eindruck auf das Gericht" gemacht

    Trotz der teils drastischen Bilder spreche vieles für den 34-Jährigen und die 32-Jährige, sagte Richter Lang. Sie hätten gestanden und einen „extrem positiven Eindruck auf das Gericht“ gemacht. Sie hätten im Oktober 2019 einen Schlussstrich gezogen und den Betrieb in Bad Grönenbach verlassen. Der Skandal war im Juli 2019 öffentlich geworden. Zudem seien sie weisungsgebunden gewesen und hätten keine eigenen Entscheidungen treffen dürfen, etwa einen Tierarzt zu rufen. Auch wenn sie es aus tierschutzrechtlicher Sicht hätten machen müssen. Beide hätten aktuell eine Arbeit – als Angestellte in einem landwirtschaftlichen Betrieb außerhalb des Allgäus. „Bei beiden ist eine positive Entwicklung zu erkennen.“

    Staatsanwalt Dr. Daniel Theurer hatte in seinem Plädoyer ähnlich argumentiert. Die Angeklagten stellten sich ihrer Verantwortung, und „heben sich somit ganz deutlich positiv“ von den anderen vier Angeklagten ab. Diese vier, zwei Leiter des Betriebes und zwei weitere Angestellte, hätten Teil des dritten Prozesses sein sollen. Weil sie aber beantragt hatten, weitere Beweismittel zuzulassen und sich so der Verhandlungsstart verzögert hätte, wurde der Prozess gegen sie abgetrennt. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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