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Urs Kamber erstreitet Gehaltsnachzahlung

Oberstdorf / Kempten

Urs Kamber erstreitet Gehaltsnachzahlung

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    Eineinhalb Jahre hat sich der Rechtsstreit zwischen dem früheren Tourismus-Direktor Urs Kamber und der Marktgemeinde Oberstdorf hingeschleppt (wir berichteten). Jetzt klappte die Vierte Kammer des Arbeitsgerichts Kempten die Aktendeckel zu. Laut dem Urteil muss die Kommune dem im Januar 2007 des Dienstes enthobenen Mitarbeiter Gehalt in Höhe von 82500 Euro nachzahlen, plus Zinsen. Allerdings entfallen drei Viertel der Gerichtskosten auf den 53-jährigen Schweizer. Berufung gegen das Urteil ist vor dem Landesarbeitsgericht München möglich.

    Der Spitzenferienort steht momentan wegen einer abgelehnten Weiterbeschäftigung seines amtierenden Tourismus-Direktors Dr. Bertram Pobatschnig in der Kritik. Da fällt mit dem jetzigen Urteil zum Vorgänger Kamber erneut ein Schlaglicht auf die Beschäftigungspraxis im Oberstdorfer Rathaus. Noch am Tag zuvor hatte Richter Dr. Thomas Dill die Prozessbeteiligten zu einer gütlichen Einigung bewegen wollen, vergebens.

    In der Verhandlung vor Gericht wurde an den Morgen erinnert, als der nicht einmal ein halbes Jahr als Chef des Tourismus- und Sportamts beschäftigte Kamber im Bürgermeisterzimmer vor die Alternative gestellt wurde, entweder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben oder die Kündigung zu kassieren. Am Abend zuvor hatte der Marktgemeinderat auf Betreiben des damaligen Bürgermeisters Thomas Müller einstimmig beschlossen, sich von Kamber zu trennen.

    Erst als Müller Wochen darauf in einer Versammlung Kambers vermeintliche Qualitätsmängel offenkundig machte, zog dieser vor Gericht. Im Aufhebungsvertrag war beiderseitig Stillschweigen zu den Kündigungsgründen vereinbart worden.

    Kamber, der zuvor Tourismus-Aufgaben in Lech am Arlberg und Luzern wahrgenommen hatte, reklamiert erneut, dass "mein Ruf kaputtgemacht wurde". Die verlangte Gehaltsnachzahlung sei somit als "Schadensersatz" zu verstehen. Derzeit leitet er einen Sport- und Freizeitpark im Kanton Zürich. Außerdem verlangte Kamber eine Entschuldigung der Gemeinde. Das lehnte deren Bevollmächtigen Wolfgang Ländle ab.

    Gestern kündigte Ländle für die Kommune an, dass man die noch fehlende Begründung des Urteils abwarten will, unter Umständen aber in die Berufung geht. Kamber selbst bewertet das Urteil als Beleg dafür, dass sein Ex-Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstoßen habe. Allerdings hatte sichKamber eine höhere Entschädigung erwartet.

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