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Uralte Mühle existiert für Amt nicht

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Uralte Mühle existiert für Amt nicht

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    Heilig Kreuzmühle/Marktoberdorf (maf). - 'Gottes Mühlen mahlen langsam, aber fein', so heißt es, und diversen Ämtern wird bisweilen ähnliches nachgesagt. Da ist selbst ein Mühlenbesitzer nicht davor gefeit, zwischen die Mahlsteine der Bürokratie zu geraten. Josef Eberle, jedenfalls, Besitzer der Heilig Kreuzmühle westlich von Eurishofen, war mehr als erstaunt, als ihn die Zulassungsstelle des Landratsamtes Ostallgäu aufforderte, seine vier Fahrzeuge umzumelden, da seine Mühle mit Sägewerk- zumindest rein rechtlich - nicht existiere. Derzeit werden in der Kfz-Zulassungsstelle in Marktoberdorf verstärkt die Adressen von Fahrzeughaltern aktualisiert. Im Zuge dieser Aktion werden die betreffenden Kfz-Halter angeschrieben und aufgefordert, ihre Fahrzeuge auf die aktuelle Adresse umzumelden. Auch Josef Eberle flatterte eine entsprechende Aufforderung der Marktoberdorfer Behörde ins Haus. Den dortigen Mitarbeitern war nämlich aufgefallen, dass Eberles vier Fahrzeuge unter der Adresse 'Heilig Kreuzmühle' angemeldet sind. Offiziell hat die Mühle aber die Anschrift Eurishofen 33.

    Deshalb wurde von dem Sägewerksbesitzer verlangt, seine Fahrzeuge - natürlich kostenpflichtig - auf die korrekte Adresse umzumelden. Auch der Hinweis Eberles bei der Behörde, dass 'Heilig Kreuzmühle' ein 'uralter Begriff' ist und deren Ursprünge Jahrhunderte zurückreichen, fruchtete wenig. 'Ich habe bis jetzt jedenfalls nichts umgemeldet', so der Unternehmer - und die Chancen stehen gut, dass er sich diese Arbeit und die Gebühren tatsächlich sparen kann. Rein rechtlich habe die Zulassungsstelle korrekt gehandelt, so Johann Mooser vom Landratsamt. Die Bezeichnung 'Heilig Kreuzmühle' sei im Straßenverzeichnis der Gemeinde Jengen nicht aufgeführt und deshalb könne ein solcher Ortsname auch nicht als Adresse in einem offiziellen Akt verwendet werden. Laut Mooser und Jengens Bürgermeister Franz Hauck will die Kommune aber nun schnell dafür sorgen, dass die Mühle auch rechtlich wieder existent wird. Nach Möglichkeit bereits in der nächsten Gemeinderatssitzung im September soll eine entsprechende Änderung des Jengener Straßenverzeichnisses beschlossen werden. Damit würde Eberle dann ganz offiziell in der Heilig Kreuzmühle wohnen, seine Fahrzeuge könnten unter der jetzigen Adresse angemeldet bleiben 'und für uns wäre die Sache erledigt', so Mooser. Eberle jedenfalls ist nach wie vor erstaunt, dass die Mühlen der Zulassungsstelle besonders fein zu mahlen scheinen. Denn kürzlich habe er einen Brief einer anderen offiziellen Stelle bekommen und der sei an die 'Heilige Kreuzmühle' gerichtet gewesen.

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