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Unterallgäuer Landratsamt gibt Hinweise für Funkenfeuer

Tradition

Unterallgäuer Landratsamt gibt Hinweise für Funkenfeuer

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    Unterallgäuer Landratsamt gibt Hinweise für Funkenfeuer
    Unterallgäuer Landratsamt gibt Hinweise für Funkenfeuer Foto: Uwe Hirt

    Zahlreiche Funkenfeuer lodern am ersten März-Wochenende im Unterallgäu. Das Landratsamt bittet die Veranstalter, im Sinne der Gesundheit und der Umwelt einige Dinge zu beachten.

    Wichtig ist, dass jedes Funkenfeuer mindestens eine Woche zuvor bei der Gemeinde gemeldet werden muss. Zudem muss die Feuerwehr informiert werden. Ferner dürfen bei einem Funkenfeuer nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz und Gartenabfälle wie Schnittgut, Sträucher oder Reisig verbrannt werden. Das Material sollte trocken sein.

    Detaillierte Informationen geben neben dem Landratsamt auch die Gemeinden.

    Weitere Informationen gibt es beim Landratsamt unter Telefon (08261) 995-363. Wo und wann im Unterallgäu Funkenfeuer abgebrannt werden, erfährt man unter www.unterallgaeu.de/veranstaltungskalender. Wer dort einen Termin veröffentlichen möchte, wendet sich an die Unterallgäu Aktiv GmbH unter Telefon (08247) 99890-11

    Dieses Thema finden Sie in der in der Dienstagsausgabe der Memminger Zeitung vom 21.02.2017. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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