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Unterallgäuer (63) wegen Kinderpornos verurteilt

Prozess

Unterallgäuer (63) wegen Kinderpornos verurteilt

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    Symbolbild: In der Urteilsbegründung hielt die Richterin ihm zugute, dass er keine Vorstrafen hat, Reue zeige – und nun endlich verstanden habe, dass man Kinderhandel nicht auf diese Weise unterstützen darf.
    Symbolbild: In der Urteilsbegründung hielt die Richterin ihm zugute, dass er keine Vorstrafen hat, Reue zeige – und nun endlich verstanden habe, dass man Kinderhandel nicht auf diese Weise unterstützen darf. Foto: Bernhard Weizenegger

    Ein 63-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Unterallgäu soll zwischen 2015 und 2017 kinderpornografische Bilder und Videos gekauft und verbreitet haben. Die Inhalte der Dateien, die die Ermittler auf seinem sichergestellten Computer fanden, sind schockierend und ekelerregend zugleich: Kinder, Jugendliche und Kleinkinder werden darin laut Anklageschrift zu teils eindeutigen sexuellen Handlungen missbraucht – auf einem der Fotos sogar mit einem Tier. Richterin Roßdeutscher verurteilte ihn schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Sie lag damit zwei Monate über der Forderung der Staatsanwältin. Außerdem muss der Unterallgäuer insgesamt 1.400 Euro Strafe zahlen, die an eine gemeinnützige Organisation gespendet werden.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Dienstagsausgabe der Memminger Zeitung vom 12.03.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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