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Unterallgäuer (42) wegen räuberischer Erpressung zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Urteil

Unterallgäuer (42) wegen räuberischer Erpressung zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

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    Unterallgäuer (42) wegen räuberischer Erpressung zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt
    Unterallgäuer (42) wegen räuberischer Erpressung zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt Foto: Alexander Kaya

    Wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung hat das Memminger Landgericht einen 42-jährigen Unterallgäuer zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte am 9. März dieses Jahres in Memmingen eine Spielothek überfallen und dort rund 800 Euro geraubt.

    Am frühen Nachmittag war der Täter – das Gesicht mit einem Unterhemd vermummt und einem Messer in der Hand – in der Spielothek aufgetaucht. 'Willst du sterben?', fragte er die Angestellte, die allein im Laden war. Als diese verneinte, kam noch die Bemerkung: 'Dann gib mir das Geld und mach keine Dummheiten!' Währenddessen fuchtelte er ständig bedrohlich mit dem Messer herum. Die bedrohte Angestellte öffnete die Kasse. Daraufhin entnahm der Täter das Geld und verließ das Geschäft schnell wieder.

    Den ausführlichen Prozessbericht lesen Sie in der Donnerstagsausgabe unserer Zeitung vom 27.07.2017. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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