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Unterallgäuer (22) droht Frau mit Veröffentlichung freizügiger Fotos: Geldstrafe

Prozess

Unterallgäuer (22) droht Frau mit Veröffentlichung freizügiger Fotos: Geldstrafe

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    Per Whatsapp hatte eine junge Frau einem Unterallgäuer freizügige Bilder geschickt. Die waren dem Mann aber nicht freizügig genug.
    Per Whatsapp hatte eine junge Frau einem Unterallgäuer freizügige Bilder geschickt. Die waren dem Mann aber nicht freizügig genug. Foto: Holger Mock

    Der 22-Jährige steht nicht zum ersten Mal vor Gericht, doch zum ersten Mal gilt für ihn nicht mehr das Jugendstrafrecht. Der Unterallgäuer hatte im Mai vergangenen Jahres auf einer Dating-Plattform eine damals 18-Jährige kennengelernt und sich über WhatsApp rege mit ihr ausgetauscht. Im Laufe des Chats schickte die junge Frau ihm schließlich auch fünf Fotos, die sie nur leicht bekleidet zeigen. Der Angeklagte wünschte sich jedoch noch mehr nackte Haut. Als die Bekannte jedoch keine Nacktfotos schicken wollte, drohte er ihr: Wenn sie ihm keine entsprechenden Bilder schicke, werde er die bisherigen auf Facebook und Instagram veröffentlichen.  Wie zuvor schon die Staatsanwältin hält er eine Geldstrafe für angemessen. Sie hatte 60 Tagessätze à 15 Euro gefordert, also 900 Euro, und dabei berücksichtigt, dass der junge Mann früh gestanden hat, er die Bilder nicht veröffentlicht hat und die Vorstrafen bereits einige Zeit zurückliegen. Richterin Brigitte Mock schließt sich der geforderten Geldstrafe in ihrem Urteil schließlich an. Das Verfahren einzustellen, wie es sich der Angeklagte gewünscht hätte, sei aufgrund seiner Vorstrafen nicht möglich. Da er inzwischen jedoch einen Ausbildungsplatz in Aussicht habe, wolle sie diesen nicht mit einer weiteren Haftstrafe gefährden, sagte sie und ließ dabei durchblicken, dass der Jugendrichter wahrscheinlich anders entschieden hätte.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Mittwochsausgabe der Memminger Zeitung vom 06.02.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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