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Zollamt Memmingen beschlagnahmt vier geschützte Bärenfelle

Artenschutz

Zollamt Memmingen beschlagnahmt vier geschützte Bärenfelle

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    Diesen Bärenkopf fand das Zollamt Memmingen in einer kanadischen Kiste.
    Diesen Bärenkopf fand das Zollamt Memmingen in einer kanadischen Kiste. Foto: Zollamt Memmingen

    Das Zollamt Memmingen hat bei einer Zollabfertigung vier vollständige Schwarzbärenfelle und vier bleiche Bärenschädel entdeckt.  Die Beamten kontrollierten eine große Kiste aus Kanada. Beim Öffnen der Truhe schaute mit weit aufgerissenen Rachen und gläsernen Augen ein ausgestopfter Bärenkopf heraus. Er stellte sich heraus, dass der Kopf zu einem kompletten Schwarzbärenfell gehört. Zwei der Felle sind bereits als Teppich aufbereitet, die anderen haben noch einen lederne Rückseite. 

    Alle Bären-Trophäen unterliegen dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WAA). Je nachdem, wie schutzbedürftig eine bedrohte Tierart ist, sieht das WAA bei der Einfuhr der Tiere verschiedenen Dokumente und Genehmigungen im Original vor. Bei der Warensendung des Bärenfunds fanden die Beamten jedoch lediglich abgelaufene Kopien der Genehmigungen. Weil der Einführer die benötigten Originale nach einer 90-Tage-Frist nicht nachreichen konnte, beschlagnahmten die Beamten nach dem WAA die vier Schwarzbärenfelle und die vier Bärenschädel.  In solchen Fällen wird der Zoll für das Bundesamt für Naturschutz tätig, das sich nun um die weitere Sachbearbeitung kümmern wird.

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