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Unterallgäuer schickt Elektroartikel weiter und wird wegen Geldwäsche verurteilt

Gericht

Unterallgäuer schickt Elektroartikel weiter und wird wegen Geldwäsche verurteilt

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    Unterallgäuer schickt Elektroartikel weiter und wird wegen Geldwäsche verurteilt
    Unterallgäuer schickt Elektroartikel weiter und wird wegen Geldwäsche verurteilt Foto: Matthias Hiekel (dpa-Zentralbild)

    Ein Unterallgäuer empfängt Elektronikartikel und schickt sie weiter. Dahinter steckt ein ausgefeiltes Betrügersystem.

    2.400 Euro im Monat gab es für diese einfache Dienstleistung, dazu einen Bonus in Höhe von 600 Euro. Die Waren hatten Betrüger mittels fremder Kreditkartendaten bestellt und in den Ort westlich von Mindelheim liefern lassen.

    Für den 42-Jährigen hatte seine Beteiligung an der bandenmäßigen Tätigkeit Folgen: Er erhielt wegen Geldwäsche einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen à 30 Euro. Weil er gegen diesen jedoch Einspruch eingelegt hat, musste er sich nun vor dem Memminger Amtsgericht verantworten.

    'Was haben Sie sich dabei gedacht?', fragte Richter Dieter Klotz den Unterallgäuer. 'Für so dumm halte ich Sie nicht. Dass da was faul ist, ist doch klar!' Der 42-Jährige hatte zum Jahreswechsel 2011/12 acht Smartphones und Digitalkameras im Wert von insgesamt knapp 3.000 Euro zugeschickt bekommen und weiterversandt, meist an Empfänger in Osteuropa, zwei Mal auch innerhalb Deutschlands. Den Vertrag hatte der Selbstständige mit einer Firma aus Amerika geschlossen.

    Sein Verteidiger Thomas Feichtinger versuchte, seinen Mandanten in Schutz zu nehmen. 'Das war eine Sache, die sehr professionell gemacht worden ist', so der Rechtsanwalt. Sein Mandant habe den Vertrag sogar seinem Steuerberater vorgelegt, der keine Bedenken hatte. 'Er ist in eine Sache hineingeschlittert', so Feichtinger über den Angeklagten. Solche Betrügerfirmen nutzten die Leichtgläubigkeit mancher Menschen aus.

    Richter Klotz konnte sich dem nicht anschließen. 'Wenn es keine Leute gäbe, die helfen, hätten wir diese Banden nicht', sagte er und sprach von der Gier der Menschen und 'Euro-Zeichen in den Augen'. Die Drahtzieher würden sich hingegen ins Fäustchen lachen. 'Wenn man niemand in Deutschland hätte, der sie unterstützt, wäre das System ausgetrocknet', fand der Richter.

    Einspruch zurückgezogen

    Mit 60 Tagessätzen à 30 Euro, die im Strafbefehl vermerkt waren, gelte der 42-Jährige nicht als vorbestraft. 'Was wollen’s denn mehr?', fragte Richter Dieter Klotz und stellte ihm wenig Besserung in Aussicht. Nach einem Gespräch mit seinem Rechtsanwalt zog der Unterallgäuer schließlich seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.

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