In letzter Zeit häufen sich beim städtischen Ordnungsamt Beschwerden von Händlern und Wochenmarktkunden, weil manche Besucherinnen und Besucher des Memminger Wochenmarkts ihr Fahrrad oder auch ihren Hund mit an die Verkaufsstände bringen. Nach der Marktsatzung der Stadt Memmingen ist dies nicht zulässig. Wagen, Kraftfahrzeuge, Fahrräder und verkehrsbehindernde Gegenstände dürfen auf den Marktflächen nicht mitgeführt oder abgestellt werden, außer sie dienen unmittelbar als Verkaufs- oder Geschäftsstand. Tiere dürfen im Marktbereich während der Marktzeit (7-13 Uhr) nicht mitgeführt werden, ausgenommen Blindenhunde. Im Interesse der Händler und aller Marktbesucher bittet das Ordnungsamt um gegenseitige Rücksichtname und um Einhaltung der Bestimmungen aus der Marktsatzung.
Nach Beschwerden: Stadt Memmingen: "Fahrräder und Hunde gehören nicht auf den Wochenmarkt"
