Nachdem es in mehreren Landkreisen in Bayern zu Fällen der Geflügelpest gekommen ist, hat die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest erstreckt sich aber nicht auf Meisen, Haussperrlinge, Rotkehlchen und ähnliches. Das Fütterungsverbot für Wildvögel in der Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest bezieht sich nur auf freilebende Vögel. Darunter zählen Hühner-, Gänse-, Schreit- und Greifvögel wie zum Beispiel Eulen, Regenpfeifer- und Lappentaucherartige.
Keine Schwäne und Enten mehr füttern
Ab sofort dürfen Enten und Schwäne nicht mehr gefüttert werden, da diese unter die Wildvogeldefinition der Geflügelpest-Schutzverordnung fallen.
Stadt Memmingen erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest