Podcast: Nichts zu verzollen. Oder etwa doch? Was Urlaubs-Heimkehrer beachten müssen

11. August 2017 08:27 Uhr von David Yeow
David Yeow

Was viele Reisende nicht bedenken: Nicht alles darf man so einfach in die EU einführen. Viele Gegenstände unterliegen besonderen Bestimmungen und mancher Einkauf ist hierzulande sogar illegal, bzw. darf gar nicht mitgebracht werden. Nahrungsmittel aus Milch und Fleisch werden Ihnen beim Zoll garantiert abgenommen.

Der Tipp von Volkhard Wegner, Leiter der Kontrolleinheit Flughafen und Reiseverkehr am Allgäu Airport in Memmingen: Informieren Sie sich vor ihrem Urlaub, was Sie mitbringen dürfen. Und ganz wichtig: Vertrauen Sie keinem afrikanischen Voodoo-Priester, der Ihnen verspricht, dass... Aber das hören Sie sich im Podcast am besten selbst an. Selbst so banale Dinge wie Parfüm, Zigaretten oder Alkohol unterliegen einer sogenannten Reisefreimenge. Einige Beispiele für Reisende, die aus Nicht-EU-Ländern zurückkehren:[/p] Tabakwaren:

  • Zigaretten: bis zu 200 Stück
  • Zigarillos: bis zu 100 Stück
  • Zigarren: bis zu 50 Stück
  • Tabak: bis zu 250 Gramm

Alternativ können Sie auch eine anteilige Zusammenstellung der oben angeführten Produkte mitbringen. Das Mindestalter beträgt allerdings 17 Jahre.Alkohol:

  • Spirituosen bis 22 Volumenprozent: 1 Liter
  • Alkoholische Getränke bis 22 Volumenprozent: 2 Liter
  • Bier: 16 Liter
  • Wein: 4 Liter

Parfüm:

  • Eau de Toilette: maximal 250 ml
  • Parfüm: maximal 50 ml

Einheitlich sind die Regeln allerdings nicht. Je nachdem aus welchem Urlaubsland Sie kommen, können unterschiedliche Regelungen gelten. Und wichtig: Ihre Waren müssen Sie im ersten europäischen Land anmelden, in das sie zurückkehren.

Vorsicht bei der Summe der Einkäufe

Aber auch für Ihre Urlaubskäufe insgesamt gelten Regeln, wenn Sie außerhalb der europäischen Zollgrenzen gekauft sind. Reisen Sie beispielsweise mit dem Auto, dann können Sie Waren bis zu einem Wert von 300 Euro pro Person einführen. Wer mit dem Flugzeug unterwegs ist, der darf dagegen Einkäufe für 430 Euro mitbringen. Für Reisende unter 15 Jahre gilt aber eine andere Regelung. Hier darf der Warenwert nicht mehr als 175 Euro übersteigen. Wollen Sie wissen, auf welche weiteren Regelungen und Verhaltensweisen Sie sonst noch achten müssen? Volkhard Wegner hat uns das in unserem all-in.de-Podcast verraten. Außerdem finden Sie alle relevanten Informationen auch unterwww.zoll.de.