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Merkwürdiger Fund bei Ausgrabungen auf Grundstück in Mindelheim

Münze, Glasscherben, Hornzapfen

Merkwürdiger Fund bei Ausgrabungen auf Grundstück in Mindelheim

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    Ausgrabungen (Symbolbild).
    Ausgrabungen (Symbolbild). Foto: Jumbuk73 von Pixabay

    In Mindelheim wird derzeit gegraben. Auf einem Grundstück hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfd) bereits mehrere Fundstücke sichergestellt. Darunter eine Münze aus dem 15. Jahrhundert und ein Kalkbrennofen, der noch nich datiert werden konnte. Ein solcher Ofen wurde damals direkt auf der Baustelle für die Herstellung von Baumaterial verwendet, erklärt das BLfd auf Anfrage von all-in.de. Einen weiteren Fund gab es am Donnerstag: eine dünne Blechmünze (Brakteat) des Hochstiftes Chur (Ende 17. – Mitte 18. Jahrhundert). Daneben seien die "üblichen Siedlungsfunde" wie Keramik gefunden worden, die vom Mittelalter bis in die Neuzeit reichen.

    Merkwürdiger Fund: Rinderhornzapfen und Glasscherben

    Einen merkwürdigen Fund machten die Denkmalschützer in einer weitläufigen Planierschicht. Dort wurden neben Rinderhornzapfen auch viele Glasscherben ausgegraben. Laut BLfd dürften die Glasscherben von hochwertigem frühneuzeitlichen Trinkgläsern und Flaschen stammen. Eine Glas-Produktion vor Ort ist aber nicht nachgewiesen. Warum es zu diesem merkwürdigen "Entsorgungspaket" gekommen ist, ist also noch unklar. Schwierig gestaltet sich die Datierung der Funde. Es scheinen jedoch Fundstücke aus der Neuzeit dabei zu sein, so der BLfd. Um aber zu einem eindeutigeren Ergebnis zu kommen, müssen die Funde noch eingehender untersucht werden. 

    Besseres Verständnis der Ortsgeschichte

    Die Funde reichen eventuell bis in das 14. Jhd. zurück und sind typisch für die lange Nutzung/Besiedelung einer Vorstadt. Damit belegen die Ausgrabungen eine längere Siedlungsgeschichte in diesem Areal, die sich bis in die Neuzeit fortsetzt. "Sie tragen wesentlich zum Verständnis der Ortsgeschichte bei", so das BLfd. 

    So geht es mit den Funden weiter

    Das Bayerische Denkmalschutzgesetz trifft keine konkreten Maßnahmen zur Eigentumsregelung. Hier gilt die Hadrianische Teilung: 50 Prozent bekommt der Finder und 50 Prozent der Eigentümer/Grundbesitzer. Das BLfd empfiehlt die Übergabe an eine staatliche Sammlung, damit die Funde der Forschung zur Verfügung stehen können.

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