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Memmingen: Mann (23) wegen Vergewaltigung zu Schmerzensgeld und Sozialstunden verurteilt

Prozess

Memmingen: Mann (23) wegen Vergewaltigung zu Schmerzensgeld und Sozialstunden verurteilt

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    Urteil (Symbolbild)
    Urteil (Symbolbild) Foto: Alexander Kaya

    Weil er vor annähernd fünf Jahren gegen den erkennbaren Willen seiner damals 15-jährigen Bekannten den Geschlechtsverkehr mit ihr ausübte, musste sich ein heute 23 Jahre alter Mann am Mittwoch, 15.01, wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Das Opfer hat seit dem Vorfall im Juli 2015 in der Wohnung des Angeklagten in Memmingen erhebliche psychische Probleme. Da er dem Opfer mit seinem Geständnis die Aussage vor Gericht ersparte, kam der 23-Jährige relativ glimpflich davon. Weil er zur Tatzeit erst 18 Jahre alt und damit Heranwachsender war, kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Am Ende des Prozesses wurde er vom Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Dr. Markus Veit verwarnt und zur Ableistung von 250 Stunden Sozialdienst verdonnert. Außerdem muss er dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro bezahlen. Und die Kosten des Verfahrens hat er ebenfalls zu tragen. Da alle Prozessbeteiligten nach der Urteilsverkündung auf Rechtsmittel verzichteten, ist die Entscheidung rechtskräftig.

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