Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Mann (62) vergewaltigt Tochter seiner Lebensgefährtin: Urteil am Landgericht Memmingen

3 Jahre lang und über 100-mal

Mann (62) vergewaltigt Tochter seiner Lebensgefährtin: Urteil am Landgericht Memmingen

    • |
    • |
    Der 62-Jährige hat die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin knapp 100 Mal vergewaltigt.
    Der 62-Jährige hat die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin knapp 100 Mal vergewaltigt. Foto: Alexander Kaya

    Am Donnerstag ist am Landsgericht Memmingen das Urteil gegen einen 62-jährigen Unterallgäuer gefallen. Der Mann hatte die Tochter seiner Lebensgefährtin knapp drei Jahre lang und etwa hundertmal sexuell missbraucht.  Das alles fing an, als die damalige Lebensgefährtin des 62-Jährigen im Jahr 2016 zu ihm ins Unterallgäu zog. Ebenfalls zogen die Tochter und der jüngere Sohn der Frau mit ein. Angefangen habe es in einem großen gemeinsamen Bett, das sich Mutter, Tochter und der Angeklagte teilten. Die Mutter habe geschlafen als der Mann begann, die damals 12-Jährige im Genitalbereich für mehrere Minuten zu berühren. In den nachfolgenden drei Jahren missbrauchte er das Mädchen knapp hundertmal. Der Angeklagte arbeitete im Sicherheitsdienst und war oft tagsüber mit der Tochter alleine. Damit die Tochter es nicht ihrer Mutter erzählte, habe er ihr gedroht, sie aus dem Haus zu werfen und sie abweisend zu behandeln. Es gab aber keine körperliche Gewalt.  Später, nachdem sie in eine andere Unterallgäuer Gemeinde gezogen waren, bekam das Mädchen auch Anrufe von dem Mann. Sie solle sich schon mal duschen und bereit machen. Die zu dem Zeitpunkt 15-Jährige erzählte ihrem Freund davon und später auch ihrer Mutter. Der 62-Jährige kam dann Anfang Dezember in Untersuchungshaft. Das Urteil: Die Haftstrafe beläuft sich auf sieben Jahre und neun Monate. Der Angeklagte habe bereits ein Geständnis abgegeben, um dem Mädchen die Aussage vor Gericht zu ersparen. Außerdem zahlt der Mann 20.000 Euro Entschädigung an die Jugendliche.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden