Das Landgericht Memmingen hat in einem Berufungsverfahren einen 47-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Nachstellung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz in zehn Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung sprach das Gericht den Mann frei. Weil er schon acht Monate und zwölf Tage in Untersuchungshaft verbrachte, gilt die Freiheitsstrafe bereits als verbüßt. Der 47-Jährige trägt die Kosten des Verfahrens.
Klägerin nach gescheiterter Beziehung "massiv bedrängt"
Nachdem die Beziehung zu der Klägerin gescheitert war, hatte der Verurteilte die Frau nach Worten des Richters "massiv bedrängt". Dabei habe das Stalking nicht nur über Fern, also etwa übers Internet, stattgefunden, sondern der 47-Jährige habe seine Ex-Freundin auch "persönlich verfolgt und bedrängt." Dabei verstieß der Verurteilte auch immer wieder gegen eine Anordnung, die ihm den Kontakt mit seiner Ex-Freundin untersagte. Der Verurteilte habe "keinen Pfifferling auf die Anordnung der Justiz" gegeben, kritisierte der Richter. Zudem beleidigte er die Frau als "Schlampe", verfolgte sie in einem Fall zur Arbeitsstelle und stellte ihr nach. "Das geht überhaupt nicht. Sie können sich nicht so aufführen", so der Richter.
Vergewaltigungs-Vorwurf: Aussagen reichen nicht aus
Besonders schwer wog außerdem, dass der 47-Jährige in die Wohnung seiner Ex-Freundin eingebrochen war. Dabei kam es auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden, wobei die Frau Unterblutungen und oberflächliche Kratzer am Hals erlitt. Ob der Verurteilte die Frau auch vergewaltigte, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Letztendlich seien für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung zu viele Fragen offen geblieben, begründet der Richter das Urteil. Eine Vergewaltigung könne juristisch nicht belegt werden. Die Aussagen der Frau seien zu unvollständig gewesen, um den Sachverhalt weiter aufklären zu können. Auch ein Gutachten, indem die Frau über den Vorfall ausgefragt wurde, konnte keine Klarheit schaffen.
Seit einem Jahr ist Ruhe
Die Vorfälle liegen nun schon etwa zwei Jahre zurück. Seit einem Jahr habe es laut dem Richter nun keine weiteren Vorkommnisse mehr gegeben. Der 47-Jährige befindet sich momentan auch wieder in einer Beziehung. Der Verurteilte hatte keine Vorstrafen.