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Jahrmarktsonntag: Jetzt sollen nicht mehr alle Memminger Geschäfte öffnen dürfen

Gesetzgebung

Jahrmarktsonntag: Jetzt sollen nicht mehr alle Memminger Geschäfte öffnen dürfen

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    Am Jahrmarktssonntag hatten in Memmingen viele Geschäfte im Stadtgebiet geöffnet.
    Am Jahrmarktssonntag hatten in Memmingen viele Geschäfte im Stadtgebiet geöffnet. Foto: Roland Schraut

    In Memmingen gibt es genau einen Tag im Jahr, an dem die Geschäfte auch an einem Sonntag geöffnet haben dürfen: nämlich am ersten Jahrmarktsonntag. Bisher war dies an eben jenem Sonntag allen Geschäften im Stadtgebiet Memmingen erlaubt. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2015 ist dies jetzt aber nur noch den Geschäften gestattet, bei denen ein räumlicher Bezug zum Jahrmarkt besteht. Die Stadt Memmingen muss daher eine neue Verordnung erlassen, in der sie darlegt, in welchem Gebiet dies zutrifft.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Samstagsausgabe der Memminger Zeitung vom 14.09.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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