In Memmingen gibt es genau einen Tag im Jahr, an dem die Geschäfte auch an einem Sonntag geöffnet haben dürfen: nämlich am ersten Jahrmarktsonntag. Bisher war dies an eben jenem Sonntag allen Geschäften im Stadtgebiet Memmingen erlaubt. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2015 ist dies jetzt aber nur noch den Geschäften gestattet, bei denen ein räumlicher Bezug zum Jahrmarkt besteht. Die Stadt Memmingen muss daher eine neue Verordnung erlassen, in der sie darlegt, in welchem Gebiet dies zutrifft.
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