Der Inzidenzwert in der kreisfreien Stadt Memmingen liegt am Samstag unter 300. Deshalb gelten ab Sonntag die Regeln der "gelben Stufe" der Corona-Ampel. Diese wird dann gelb, wenn in den letzten sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Corona-Patienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Corona-Erkrankten belegt sind. In Bayern sind aktuell über 450 Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt, daher gelten ab Sonntag, 7. November, die Regelungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die "Stufe Gelb":
Diese Corona-Regeln gelten ab Sonntag in Memmingen
MaskenAls Maskenstandard gilt die FFP2-Maske. In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten Sonderregeln (Stoffmasken in der Grundschule, medizinische Masken für Kinder und Jugendliche ab Jahrgangsstufe 5).Veranstaltungen und Einrichtungen, die bisher nach 3G zugänglich warenAlle Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 3G-Regeln zugänglich waren, sind nun nach 3G plus zugänglich: Zutritt für Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis sowie für Personen mit aktuellem PCR-Test.BildungseinrichtungenAusgenommen hiervon sind Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).Clubs und DiskothekenFür Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G, nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt.PflegeeinrichtungenPflegeeinrichtungen müssen Testkonzepte umsetzen, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich verpflichtende Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für Personal und Besucher vorsehen.Maskenpflicht an SchulenNach den Herbstferien wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt. Das heißt Maskenpflicht am Platz und unabhängig vom Mindestabstand. Schulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schülerinnen und Schüler medizinische Gesichtsmasken.