Ab dem 17. Januar gelten für alle Besucherinnen und Besucher in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Memmingen die 3G-Regel. D.h. wer einen Behördengang zu erledigen hat, muss entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Als Testnachweis gilt ein negativer Antigen-Schnelltest. Dieser darf jedoch nicht mehr als 24 Stunden alt sein. Negative PCR-Tests haben dagegen eine Gültigkeit von 48 Stunden. Zudem muss in allen Verwaltungsgebäuden eine FFP-2-Maske getragen werden.
In einigen Gebäuden nur 2G erlaubt
Laut der Stadt Memmingen gilt in allen Gebäuden, in denen bislang die 2G-Regel galt, auch weiterhin die Maßgabe, dass nur Genesene und Geimpfte Personen Zutritt haben. Dazu gehören beispielsweise die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv. In den Museen der Stadt Memmingen und im Theater gilt die 2G+-Regel.