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Hilfe für Geflüchtete: Ausländeramt der Stadt Memmingen bietet Registrierung an

Geflüchtete können sich vor Ort registrieren

Hilfe für Geflüchtete: Ausländeramt der Stadt Memmingen bietet Registrierung an

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    Damit ukrainische Bürger in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können, müssen sie sich zunächst beim Ausländeramt der Stadt anmelden.
    Damit ukrainische Bürger in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können, müssen sie sich zunächst beim Ausländeramt der Stadt anmelden. Foto: David Yeow

    Über 400 Menschen auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine sind mittlerweile in Memmingen angekommen, und täglich kommen weitere Geflüchtete hinzu. Damit ukrainische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können, müssen sie sich zunächst beim Ausländeramt der Stadt anmelden. Zusätzlich ist es erforderlich, dass sich Geflüchtete auch beim Ankerzentrum in Augsburg registrieren. Das Ausländeramt der Stadt Memmingen ergänzt ab sofort das Registrierungsangebot und bietet Geflüchteten vor Ort eine Möglichkeit an, die notwendige Registrierung zu erledigen.

    Termin zur Registrierung

    Wer mit Wohnsitz in Memmingen angemeldet ist, kann beim Ausländeramt einen Termin zur Registrierung vereinbaren unter Tel. 08331/850-336 oder -764. Für die Geflüchteten bringt eine Registrierung vor Ort den großen Vorteil, dass die bislang dafür notwendige Fahrt nach Augsburg wegfällt.

    Die wichtigsten Informationen zur Registrierung

    Was muss zur Registrierung mitgebracht werden? Identitätsnachweise, Reisepass und MeldebescheinigungWas ist der Unterschied zwischen einer Anmeldung und einer Registrierung?Die Anmeldung ist die melderechtliche Erfassung mit dem Wohnsitz in Memmingen, die Registrierung ist notwendig, damit die Person in Deutschland als „aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet“ registriert und erfasst wird.Warum muss eine Registrierung erfolgen?Ist eine Person registriert und der aufenthaltsrechtliche Status geprüft, kann im Anschluss der Aufenthaltstitel erteilt werden. Ohne Registrierung kann kein Aufenthaltstitel erteilt werden. Auch ist die Registrierung notwendig, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen zu können. Die Registrierung ist unter anderem auch dafür notwendig, um eine gerechte Verteilung der Geflüchteten im Bundesgebiet zu gewährleisten.

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