Im Fall des 25-jährigen Mannes, der seine Halbschwester sexuell missbraucht haben soll, hat das Landgericht Memmingen am Mittwoch den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Verfahren wegen Vergewaltigung wurde eingestellt.
Zweiter Prozesstag
Am zweiten Prozesstag wurde der Werdegang des Angeklagten sowie seine Vorstrafen vorgestellt. Es wurden auch Gutachter vorgeladen, die zu der forensischen Analyse und der psychischen Verfassung des Angeklagten Stellung nahmen.
Bereits wegen Vergewaltigung verurteilt
Bei der Rekonstruktion des Werdeganges des Angeklagten kam unter anderem heraus, dass er seit seinem siebten Lebensjahr seine frühe Jugend in mehreren Heimen verbracht hatte, bevor er zu seiner Mutter zog. Sein Vorstrafenregister umfasste vor allem Jugendstrafen, darunter auch zwei Fälle von Vergewaltigung, für die er zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde. Ein Teil der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die noch offene Bewährung wurde in das Urteil einbezogen.
Angeklagter zweifelt Gutachten an
In einer Haarprobe konnte laut Gutachten Kokain festgestellt werden. Der Gutachter wies allerdings darauf hin, dass die Werte sehr niedrig seien und der letzte Konsum wohl noch einige Wochen vor der Verhaftung erfolgte. Gegen das Gutachten widersprach der Angeklagte später vor Gericht. Er gab zu, regelmäßig Crystal Meth konsumiert zu haben. Den Kokainkonsum wies er entschieden zurück. Das psychologische Gutachten stellte Persönlichkeitsauffälligkeiten mit narzisstischer Tendenz fest.