Alle Besitzer der alten grauen und rosafarbenen Führerscheine müssen in den kommenden Jahren ihre Papierführerscheine umtauschen. Stattdessen erhalten sie dann die neuen EU-Führerscheine in Scheckkarten-Format. Die Umstellung hat bereits begonnen und erfolgt gestaffelt nach Geburtjahren. Als nächstes sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran.
Führerschein-Tausch: Rechtzeitig vor Stichtag
Die Leiterin der Unterallgäuer Führerscheinstelle Rita Helms empfiehlt, rechtzeitig vor dem Stichtag die alten Papierführerscheine in EU-Führerscheine in Scheckkarten-Format umzutauschen. Grund: Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass der Andrang in den Führerscheinstellen kurz vor dem Stichtag besonders groß sei, heißt es von Seiten der Behörde. Dann könne es zu erheblichen Wartezeiten und Produktionschwierigkeiten in der Bundesdruckerei kommen.
Antrag auf neuen EU-Führerschein? Persönlich vor Ort stellen
Der Antrag für einen neuen EU-Führerschein muss persönlich in der Führerscheinstelle des Landratsamtes oder auf den Gemeinden gestellt werden. Nötig dafür ist der alte Papierführerschein, ein Ausweis oder Pass und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Die Umstellung auf den neuen Scheckkarten-Führerschein kostet 30,30 Euro.
Alter "Lappen" gilt bis zum Erhalt des neuen EU-Führerscheins
Bis zum Eintreffen des neuen Führerscheines kann der alte Papierführerschein weiter verwendet werden - allerdings nur innerhalb Deutschlands. Der EU-Führerschein in Scheckkartenformat muss übrigens nicht persönlich abgeholt werden. Das Ersatzdokument wird per Einschreiben zugestellt.
Was muss ich tun, wenn ich schon einen EU-Führerschein habe?
Vorerst nicht reagieren müssen übrigens alle, die bereits einen neuen EU-Scheckkarten besitzen. Gleiches gilt für die Jahrgänge die erst zu den nächsten Stichtagen umgestellt werden müssen.
Führerscheintausch: Alte "Lappen" gegen neue EU-Führerscheine. Wann sind welche Jahrgänge dran?
Die Umstellung der alten Führerscheine (grau und rosafarben) werden gestaffelt nach Geburtsjahr durchgeführt. Die Stichtage für einige Jahrgänge liegen bereits in der Vergangenheit. In den Jahren 2024, 2025 und 2033 stehen die nächsten Stichtage für den Führerscheintausch an.
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
- geboren ab 1953 bis 1958 -19.07.2022 (bereits verstrichen)
- geboren ab 1959 bis 1964 -19.01.2023 (bereits verstrichen)
- geboren ab 1965 bis 1970 - 19.01.2024 (steht als nächstes an)
- geboren ab 1971 und später - 19.01.2025
- geboren vor 1953 - 19.01.2033
Welche Vorteile haben die neuen EU-Führerscheine?
Im Gegensatz zu den alten grauen oder rosafarbenen "Lappen" sind die neuen EU-Scheckkarten-Führerscheine deutlich kleiner, handlicher und robuster. Dazu werden sie europaweit auch ohne internationalen Führerschein anerkannt. In allen anderen Ländern werden sie üblicherweise problemlos in Verbindung mit einem internationales Führerschein akzeptiert. Auch bei Autovermietungen werden die Scheckkarten eher anerkannt.
Landwirte, die noch im Besitz der alten Führerscheine und damit der alten Klasse 3 sind, haben ebenfalls Vorteile. Sie können beim Umtausch die Klasse T beantragen. Damit können sie auch landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h fahren.