Die Stellungnahme der Landkreis-Verwaltung ist eindeutig: Die bisher gezahlten Stundensätze für die 65 Tagesmütter und zwei Tagesväter im Unterallgäu 'liegen unter den von den Verwaltungsgerichten als leistungsgerecht angesehenen Sätzen und würden einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten'.
Der Kreis-Jugendhilfeausschuss hatte deshalb dem Kreistag empfohlen, die Sätze anzuheben – was dieser in seiner jüngsten Sitzung nun auch getan hat.
Demnach können Tageseltern bei einer wöchentlichen Betreuung von 40 Stunden ab Januar 2015, je nach Qualifikation und ob die Kinder auch an Wochenenden oder Feiertagen betreut werden, zwischen 627 und 757,80 Euro monatlich erhalten. Dies entspricht einem Stundensatz zwischen 3,61 Euro und 4,37 Euro. Bislang hatten die Tageseltern für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren einen Stundensatz von 3,51 Euro erhalten und für Kinder über drei Jahren 2,83 Euro.
Mehr über die neuen Gebühren und und welche Änderung es gab lesen Sie in der Memminger Zeitung vom 18.12.2014 (Seite 32). Die Memminger Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper