Am 21. Juli 2020 wurde ein Mann wegen der Vergewaltigung seiner Ehefrau zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Am Donnerstag im Berufungsverfahren hat Landgericht Memmingen das Urteil abgemildert auf 2 Jahre Haft auf Bewährung. Der Grund: Der Angeklagte gestand die Tat jetzt vollumfänglich. Er räumte damit seine Tatschuld ein und entschuldigte sich auch bei seiner Exfrau für die Tat. Darüber hinaus zahlt er ihr im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs freiwillig 7.500 Euro an Schmerzensgeld.
Tat im April 2018
Der Mann hatte im April 2018 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau vergewaltigt. Die Eheleute hatten wegen der gemeinsamen Kinder noch Kontakt und sich regelmäßig getroffen. Bei einem dieser Treffen ist es dann zu der Tat gekommen. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.