Brauche ich beim Einkauf auf dem Wochenmarkt eine Mund-Nasen-Bedeckung oder nicht? Ab Dienstag, 12. Mai, gilt bayernweit: Maskenpflicht. Das hat das Bayerische Gesundheitsministerium in der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgeschrieben. Verkäuferinnen und Verkäufer sowie die Kunden und ihre Begleitpersonen müssen entsprechend auch auf den Wochenmärkten im Allgäu eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, um das Corona-Ansteckungsrisiko zu reduzieren. "Das ist keine willkürliche Regelung der Stadtverwaltung", betont der Memminger Oberbürgermeister Manfred Schilder. "Die Rechtslage hat sich geändert, und die Maskenpflicht auf Märkten in Bayern wurde nun auf Landesebene für ganz Bayern verpflichtend geregelt."
Maskenpflicht: Bayernweit: Mund-Nasen-Bedeckung auf Wochenmärkten ab 12. Mai
