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Arzt verweigert Hausbesuch und muss in Memmingen vor Gericht

Justiz

Arzt verweigert Hausbesuch und muss in Memmingen vor Gericht

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    Arzt verweigert Hausbesuch und muss in Memmingen vor Gericht
    Arzt verweigert Hausbesuch und muss in Memmingen vor Gericht Foto: Holger Mock

    „Sie sind krank und die Arztpraxen sind zu? Sie können nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten? Dann helfen Haus- und Fachärzte im Bereitschaftsdienst. Entweder direkt in einer Bereitschaftsdienstpraxis oder unter der Rufnummer 116-117. Sie erhalten schnell und unkompliziert die ärztliche Hilfe, die Sie brauchen.“ Mit diesen Aussagen wirbt die Kassenärztliche Bundesvereinigung für einen höheren Bekanntheitsgrad der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderliegen können, beweist eine Verhandlung beim Amtsgericht Memmingen, bei der ein niedergelassener Hausarzt auf der Anklagebank saß. Er hatte sich zunächst geweigert, einen Strafbefehl des Amtsgerichts zu akzeptieren, weshalb es nun zu einer öffentlichen Verhandlung kam. Die Staatsanwaltschaft trug eingangs die wesentlichen Vorwürfe gegen den 65-jährigen Mediziner vor: Eine 37-jährige Memmingerin hatte sich hilfesuchend an die Vermittlungsstelle des Bereitschaftsdienstes gewandt. Sie klagte über massive Schmerzen im Lendenwirbelbereich und darüber, dass sie nahezu bewegungsunfähig sei. Ein bereits eingenommenes Schmerzmittel zeige keine Wirkung. Die Vermittlungsstelle teilte dies dem diensthabenden Bereitschaftsarzt mit. Dieser habe sich zwar mit der Patientin telefonisch in Verbindung gesetzt, aber einen Hausbesuch unterlassen. Aus diesem Grund musste die Frau die Schmerzen lange aushalten. Das Verhalten des Arztes ist nach Auffassung der Staatsanwalt strafbar als fahrlässige Körperverletzung durch pflichtwidriges Unterlassen sowie als unterlassene Hilfeleistung. Das Verfahren wurde unter Auflage schließlich eingestellt. Der Arzt muss nun zwar 1.500 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“ überweisen, gilt jedoch als nicht vorbestraft.

    Wie die ganze Verhandlung vor sich ging, erfahren Sie in der Samstagsausgabe der Memminger Zeitung vom 12.01.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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