Vor allem zu Stoßzeiten sind Stellplätze mit dem Rollstuhlsymbol unerlaubt belegt. Wer ohne Sondergenehmigung auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss allerdings mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Schlimmstenfalls wird das Auto sogar abgeschleppt. Dann wird es richtig teuer. So wurden jetzt bei einem Fall in Ottobeuren (Unterallgäu) satte 405 Euro fällig. Davon entfallen allein 357 Euro für den Abschleppdienst.
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