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17-Jährige heimlich beim Sex gefilmt: Mann (54) aus dem Unterallgäu bekommt neun Monate Haft auf Bewährung

Prozess

17-Jährige heimlich beim Sex gefilmt: Mann (54) aus dem Unterallgäu bekommt neun Monate Haft auf Bewährung

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    17-Jährige heimlich beim Sex gefilmt: Mann (54) aus dem Unterallgäu bekommt neun Monate Haft auf Bewährung
    17-Jährige heimlich beim Sex gefilmt: Mann (54) aus dem Unterallgäu bekommt neun Monate Haft auf Bewährung Foto: (dpa)

    Ein 54-Jähriger aus dem Unterallgäu hat heimlich die 17-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin beim Sex gefilmt. Deshalb wurde er nun vom Amtsgericht Memmingen zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt, die drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nur weil er sich im Prozess kooperativ verhielt, kam er um einen Gefängnisaufenthalt herum.

    Der Verurteilte hatte im vergangenen Jahr in der Wohnung seiner Lebensgefährtin im Badezimmer und auf der Toilette Videokameras installiert, ohne dass das jemand anders merkte.

    Unter den Aufnahmen befanden sich solche, die die 17-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin zeigte, als sie intim mit ihrem Freund war. Damit nicht genug: Der 54-Jährige hatte zudem, wie sich herausstellte, auf das iPad der jungen Frau eine Spionage-App geladen.

    Außerdem hatte er versucht, auch noch seine Lebensgefährtin um einen – wenn auch geringen – Geldbetrag zu betrügen.

    Doch das alles flog auf. In der Verhandlung zeigte sich der Mann dann aber von Anfang an sehr kooperativ. Er gab alle Taten zu. Sein Verteidiger sagte, dass sein Mandant bereit sei, 400 Euro Schmerzensgeld an die 17-Jährige zu zahlen und alle anderen Kosten, die im Rahmen des Verfahrens angefallen waren, zu übernehmen.

    Als Gegenleistung erbat er vom Gericht eine Verurteilung unter zwölf Monaten Haft, damit diese zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Darauf gingen alle Prozessbeteiligten ein. Womit denn auch gleichzeitig sämtliche Zeugenvernehmungen überflüssig wurden.

    In ihrer Urteilsbegründung wertete die Richterin das Filmen der 17-Jährigen als 'Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen'. Strafmildernd wirke aber das Geständnis des Angeklagten, der sein Fehlverhalten offensichtlich bedauert und eine Wiedergutmachung angeboten hat.

    Günstige Sozialprognose

    Außerdem sei die Sozialprognose für ihn günstig. Der Mann habe einen festen Arbeitsplatz. Zudem lebe er inzwischen auch getrennt von seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Was aber bleibe, sei ein massiver Vertrauensbruch, sagte die Richterin.

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