Die Feuerwehr rückt an, wenn es brennt oder Leben in Gefahr sind, das ist klar. Sie sperrt auch Unfallstellen ab, bindet ausgelaufenes Öl oder pumpt vollgelaufene Keller aus, wenn sie zu entsprechenden Szenarien gerufen wird.
Doch wo etwa Feuerbekämpfung und Rettung von Leben zur Kernaufgabe der Wehr gehören, ist sie für die übrigen Hilfsdienste nicht zwangsläufig zuständig. Und in diesem Fall können durchaus Gebühren anfallen
'Alles, was zur Brandbekämpfung gehört, ist eine Pflichtaufgabe und natürlich kostenfrei', sagt der Ostallgäuer Kreisbrandrat Markus Barnsteiner, schränkt aber ein: 'Es sei denn, es handelt sich um vorsätzliche Brandstiftung oder grob fahrlässiges Verhalten.'
Auch eine Personenrettung aus Häusern oder Autos koste nichts. Anders sieht es aber aus, wenn die Feuerwehr bei einem Autounfall auch noch die Absperrung übernehmen oder Öl binden muss. Dafür fallen Kosten an.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Montagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Füssen, vom 01.02.2016. Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper