Schüler erlag nach Frontalzusammenstoß seinen Verletzungen Von Brigitte Horn Kempten/Oberallgäu Es tut mir unendlich leid, versicherte der junge Kaufmann sichtlich den Tränen nahe und jedermann im Gerichtssaal nahm ihm das ab. Zu schrecklich waren die Folgen eines von ihm verschuldeten Verkehrsunfalls: Ein Bub musste sein Leben lassen, Vater, Bruder und ein Freund erlitten schwerste Verletzungen. Das Schöffengericht beim Amtsgericht Kempten zog nun juristisch einen Schlussstrich unter das traurige Geschehen und verurteilte den Unfallfahrer zu 12000 Mark Geldstrafe. Dem Oberallgäuer selbst wird dieser schwärzeste Tag seines 25-jährigen Lebens wohl immer gegenwärtig sein: Ich muss mit dieser Schuld leben. Die hatte er am 11. April morgens um 7.40 Uhr auf sich geladen: Obwohl er es auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle in Oberstaufen gut ausgeschlafen und ohne Zeitdruck eigentlich nicht besonders eilig hatte, entschloss er sich, einen auf der B308 in Höhe des Alpsees mit rund 60 Sachen fahrenden Laster zu überholen. Er habe zweimal an dem Lkw vorbeigeschaut und sei sich hundertprozentig sicher gewesen, dass kein Gegenverkehr kommt, erklärte der junge Mann. Doch dann wars buchstäblich wie im Film plötzlich tauchte ein rotes Fahrzeug auf, und da wars schon zu spät. Es gab einen Riesenknall, und mein erster Gedanke war, dass was ganz Schreckliches passiert ist.
Der Oberallgäuer war auf der Gegenfahrbahn mit fast 90 Stundenkilometern frontal auf einen etwa gleich schnellen Wagen gekracht. Darin saß ein Vater am Steuer, der seine beiden Söhne und ihren Freund zur Schule bringen wollte. Die drei 14- und 15-jährigen Kinder erlitten ebenso wie der Fahrer schwerste Verletzungen, denen einer der Buben eine Stunde später erlag. Der ebenfalls schwer verletzte Unfallfahrer wandte sich schon von der Klinik aus an die Familie des getöteten Schülers. Und diesen Kontakt will der junge Mann, der mit 15 zur Bergwacht ging und bis heute ehrenamtlichen Rotkreuz-Dienst versieht, auch künftig aufrechterhalten, versicherte er. Beim Überholen des 18 Meter langen Lastwagens habe dem Angeklagten ein kleiner Hügel die Sicht auf das entgegenkommende Fahrzeug verdeckt, erklärte der Gutachter. Es gibt keinen anderen Weg, als an dieser Stelle nicht zu überholen, beantwortete er die Frage, ob der Zusammenstoß vermeidbar gewesen wäre. Urteil: 12000 Mark Geldstrafe Der 25-Jährige habe sich grob verkehrswidrig, jedoch nicht wovon die Anklage am Beginn ausgegangen war (strafverschärfend) rücksichtslos verhalten, betonte der Staatsanwalt. So sei er den Rest seines Lebens damit belastet, einen Menschen durch Leichtsinn getötet zu haben. Zu Gunsten des Angeklagten spreche jedoch, dass er zu seinem Fehlverhalten steht, sein Bemühen um Kontakt zu der leidgeprüften Familie und seine eigenen erheblichen Verletzungen. Von grober Nachlässigkeit sprach das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Stefan Legat, das dem Antrag der Anklage folgte und wegen fahrlässiger Tötung sowie Körperverletzung in drei Fällen 150 Tagessätze zu 80 Mark verhängte. Auch das Gericht anerkannte die offenkundige Betroffenheit des Angeklagten; außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Bub nur dadurch zu Tode geko