Weil er mit dem Partner einer guten Freundin nicht einverstanden war, verbreitete ein 18-Jähriger im Oktober 2014 übers Internet das Bild des jungen Mannes und bezeichnete ihn im Text als 'Fremdgeher von Füssen.' Die Aktion brachte ihm eine Anzeige wegen übler Nachrede und ein Verfahren vor dem Kaufbeurer Jugendgericht ein.
Hier war der junge Füssener voll geständig und bedauerte die Tat. Er wurde richterlich verwarnt und zu 60 sozialen Arbeitsstunden verurteilt. Weil bei dem 18-Jährigen nach Einschätzung aller Verfahrensbeteiligten Reifeverzögerungen nicht ausgeschlossen werden konnten, kam auf ihn Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Füssen, vom 17.03.2015. Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper