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Übelste Beleidigungen

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Übelste Beleidigungen

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    mit rund 3,5 Promille 26-Jährige wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt Kaufbeuren (bbm).'Ich hatte eigentlich geglaubt, es geht gut', meinte der Richter zu einer 26-jährigen Angeklagten, der er im Frühjahr dieses Jahres noch eine Bewährungschance gegeben hatte. Nachdem die junge Frau zwei Monate später erneut straffällig wurde, indem sie ihre Hausmeisterin massiv beschimpfte, blieb nun nur noch eine dreimonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Weil die Kaufbeurerin bei der Tat mit rund 3,5 Promille alkoholisiert war, wurde sie nicht wegen Beleidigung, sondern wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt.

    In einem weiteren Anklagepunkt wurde das Verfahren eingestellt, weil eine Verurteilung im Strafmaß nicht mehr entscheidend ins Gewicht gefallen wäre. Die junge Frau hatte während einer Inhaftierung ihre Katze im Tierheim versorgen, tätowieren und kastrieren lassen, obwohl sie zahlungsunfähig war. Sie hänge sehr an ihrem Tier und habe es nicht übers Herz gebracht, die Katze wegzugeben, betonte die Angeklagte, die die Kosten in Höhe von knapp 500 Mark jetzt in 20-Mark-Raten abstottert.

    Weniger Einsicht zeigte die 26-Jährige bezüglich ihres Ausrasters vom Mai dieses Jahres. An eigene Beschimpfungen konnte sie sich nicht mehr erinnern, wohl aber an verbale Entgleisungen ihrer Kontrahentin. Dass sie der Angeklagten damals mit ähnlicher Münze herausgegeben hatte, gab die Hausmeisterin als Zeugin vor Gericht offen zu. Dies sei allerdings erst passiert, nachdem die junge Frau sie morgens um 4 Uhr schreiend und tobend aus dem Bett geklingelt und mit 'übelsten Ausdrücken' belegt habe. Die Angeklagte sei nicht dazu bewegen gewesen, in ihre Wohnung zu gehen. Die Beschimpfungen bestätigte auch ein Polizist, der seinerzeit mit einem Kollegen vor Ort war und die 26-Jährige zur Ausnüchterung mit auf die Wache nahm.

    'Riesenrausch'

    Ein damals vorgenommener Atem-Alkoholtest ergab einen Wert von 3,56 Promille. Bei derartigen 'Riesenräuschen', so der Richter, lägen andere Menschen 'bereits im Koma'. Dass die Angeklagte unter Alkoholeinfluss zu Ausrastern neigt, hätte ihr nach Überzeugung des Gerichts und der Staatsanwältin aufgrund einschlägiger Vorstrafen ­ darunter zuletzt eine Randale am Plärrer ­ klar sein müssen. Deshalb entschied der Richter auch nicht auf fahrlässigen, sondern auf vorsätzlichen Vollrausch.

    Der Vorsitzende erklärte im Urteil, er könne sich vorstellen, dass die Geschädigte im vorliegenden Fall durchaus bereit gewesen wäre 'Schwamm drüber' zu sagen, wenn rechtzeitig eine Entschuldigung gekommen wäre. Die 26-Jährige behauptete zwar, dies sei passiert. Die Zeugin hatte nichts dergleichen in Erinnerung. Vor dem Kadi

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