Auch für Allgäuer Fussballfans gilt: Flaggen über Autospiegel werden von der Polizei nur geduldet. Wenn sie die Blinker verdecken, droht ein Bußgeld. Das erklärt der TÜV Süd in einer Pressemitteilung. Kein Problem stellen die Spiegelüberzieher bei Fahrzeugen dar, die den Blinker nicht im Außenspiegel integriert haben. Auch Flaggen dürfen niemals so angebracht sein, dass sie die Sicht aus dem Auto versperren. Und das gilt nicht nur für den Außen- sondern auch für den Innenspiegel. Dort haben Wimpel, Schals, Maskottchen und Co. nichts zu suchen. Außerdem ist es verboten, Flaggen an Stangen während der Fahrt aus dem Auto zu halten. Übrigens auch im Auto-Corso gilt die Straßenverkehrsordnung. Alkohol am Steuer ist nur in geringen Mengen (bis 0,3 Promille) erlaubt. Trägt der Fahrer außer nationalen Fahnen auch noch Alkoholfahnen mit sich herum, ist der Führerschein weg.
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