Ein besonders tragischer Unfall hat vor einem Jahr das Allgäu erschüttert: Zwei Kinder (10 und 13) sind bei Balderschwang von einem Traktor überrollt worden und gestorben. Am Steuer des Traktors saß ein 13-jähriger Junge. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage gegen den Vater des 13-Jährigen erhoben. Anklagepunkte: fahrlässige Tötung in zwei Fällen sowie das Zulassen des Fahrens ohne Führerschein. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Anklage zurückgenommen. Damit wurde auf eine mündliche Verhandlung verzichtet. Stattdessen gibt es einen Strafbefehl gegen den Vater mit einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung, Bewährungszeit drei Jahre. Außerdem muss er 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Verzicht auf mündliche Verhandlung: Ermessenssache des Gerichts
Laut Amtsgericht Sonthofen war der Strafbefehl das Anliegen des Verteidigers des Angeklagten, der sich gewünscht hatte, dass keine Verhandlung stattfindet. Die Eltern der getöteten Kinder haben keine eigene Klage erhoben. Somit war es Ermessenssache des Gerichts, auf die mündliche Verhandlung zu verzichten. Der Vater hat den Strafbefehl bereits erhalten. Innerhalb von zwei Wochen kann er dagegen Einspruch einlegen. Falls er Einspruch erhebt, würde es doch noch zu einer mündlichen Verhandlung kommen.
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