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Totschlags-Prozess in Kempten: Angeklagter (36) zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Frau stirbt nach Messerstich

Totschlags-Prozess in Kempten: Angeklagter (36) zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

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    Urteil wegen minderen schweren Falls des Totschlags (Symbolbild).
    Urteil wegen minderen schweren Falls des Totschlags (Symbolbild). Foto: Stephan Michalik

    Am Landgericht Kempten ist am Dienstag, den 10. November ein 36-jähriger Mann wegen minder schweren Falls des Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

    Ehefrau des Angeklagten verblutet

    Der Angeklagte soll seine Ehefrau am 08. März 2020 in einem Hotel in Lindauso schwer verletzt haben, dass diese so viel Blut verlor, dass sie kurz darauf verstarb. Der Mann hat zugegeben, das Messer auf seine Frau geworfen zu haben. Die Kammer glaubte das nicht, sondern ging aufgrund der gerichtsmedizinischen Gutachten davon aus, dass der Angeklagte seiner Frau einen Stich im Bereich der Leistengegend zugefügt hatte. Das Gericht nimmt an, dass es in der Ehe bereits seit Langem immer wieder zu Streitigkeiten kam. Die Kammer ist aufgrund der getroffenen Feststellungen zu der Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte die Gefährlichkeit und den möglichen Todeseintritt erkannte und dennoch nicht handelte.

    Akute Belastungsreaktion

    Die Verurteilung lautet vorsätzliches Tötungsdelikt. Nach Angaben des psychiatrischen Sachverständigen lag bei dem Angeklagten zum Tatzeitpunkt eine akute Belastungsreaktion vor. Daher ging die Kammer von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten und einem minder schweren Fall des Totschlags aus.  Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert. Die Kammer ist aber davon überzeugt, dass die Tat nicht auf die Alkoholisierung des Angeklagten zurückzuführen war und man im Übrigen auch nicht mit weiteren Gewalttaten zu rechnen habe. Strafzumessung zugunsten des Angeklagten:

    • er habe sich teilweise zum objektiven Tatgeschehen geständig gezeigt
    • strafrechtlich noch nicht nennenswert in Erscheinung getreten
    • zum Tatzeitung habe eine psychische Ausnahmesituation vorgelegen

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft können Revision gegen das Urteil einlegen.

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