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Tote Vögel: Kreisbehörde ist vorbereitet

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Tote Vögel: Kreisbehörde ist vorbereitet

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    Oberallgäu (sir). Die Angst vor der Vogelgrippe geht um, doch die Behörden sind gut vorbereitet für den Fall des Falles, beruhigt der Veterinär am Landratsamt, Dr. Thomas Brunner. Seit wenigen Tagen liegt der Kreisbehörde die 'Wildvogel-Geflügelpest-Schutzverordnung' vor. Sie regelt bundesweit einheitlich, was die Kreisbehörden zu tun haben, sollte ein mit H5N1-infizierter Vogel entdeckt werden.'Dann würde ein Sperrgebiet drei Kilometer um den Fundort des toten Tieres errichtet werden sowie ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern,' erläutert Dr. Brunner. Aus der betroffenen Region dürften für eine genau festgelegte Zeit keine Geflügelprodukte vermarktet werden. Alle gefundenen toten Waservögel werden zur Untersuchung ans Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung in Oberschleißheim gebracht. Neun Tiere seien dem Veterinäramt bislang gemeldet und von Mitarbeitern geborgen worden.

    Die Untersuchung auf das Virus H5N1 war laut Dr. Brunner bis dato immer negativ. Wird ein toter Vogel auf öffentlichem Grund entdeckt, dann sollte die zuständige Gemeinde informiert werden. Alle Gemeinden haben vom Landratsamt die Order, dann eine 'sachverständige Person' zu beauftragen, den Kadaver zu entsorgen. Dabei handelt es sich laut Dr. Brunner um Jäger oder auch um einen für diese Aufgabe benannten Feuerwehrler. Die Beseitigung des toten Tieres geschehe normalerweise über die Tierkörperbeseitigungsanlage in Kraftisried. Die Gemeinden müssten die Funde dann in Meldebögen erfassen und ans Veterinäramt weiter leiten. Tote Vögel melden Wer einen toten Wasservogel findet (Schwan, Fischreiher, Ente) sollte das Veterinäramt im Landratsamt Oberallgäu informieren - Telefon: (0 83 21) 612- 491. Wer einen toten Wildvogel (außer Wasservogel) auf öffentlichem Grund findet, der soll die zuständige Gemeinde informieren. Die leitet eine Entsorgung in die Wege. Wer mehrere tote Vögel an einem Ort findet, soll in jedem Falle das Veterinäramt im Landratsamt anrufen: (0 83 21) 612- 491.

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