Es war ein tragischer Unfall, der sich Ende Februar vergangenen Jahres auf der A96 kurz vor der Anschlussstelle Greifenberg ereignet hatte. Auf dem Weg zur Arbeit war ein 49-Jähriger aus Kaufbeuren tödlich verunglückt, nachdem er aus dem Wagen geschleudert worden war und sich dabei schwere Kopfverletzungen zugezogen hatte.
Der Unfallverursacher, ein heute 29 Jahre alter Mann aus Kaufbeuren, musste sich jetzt wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in vier weiteren Fällen verantworten. Seine Schuld gestand der Mann ein, nur gegen das bereits festgesetzte Strafmaß (ein Monat Fahrverbot und 4550 Euro Geldstrafe) hatte er Einspruch eingelegt. Nachdem der Angeklagte bezüglich des Unfallhergangs vollkommen geständig war, ging es in der Verhandlung am Landsberger Amtsgericht nur noch um den Einspruch gegen die Rechtsfolgen. Sachverständige und Zeugen mussten nicht mehr gehört werden. Strafrichterin Beate Kreller verurteilte den 29-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3150 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot.
Der Unfallverursacher war an jenem Samstag im Februar wie der Fahrer des anderen Wagens auf dem Weg zur selben Arbeitsstelle am Ammersee. Aus Unachtsamkeit habe der 29-Jährige seinen Rover bei einem Überholmanöver zunächst zu weit nach links gelenkt und dann zu heftig gegengesteuert. Dadurch kollidierte sein Wagen mit dem rechten Heck eines Opels, in dem fünf Personen saßen.
Der Rover drehte sich nach der Kollision mehrmals und kam nach rund 150 Metern quer zur Fahrtrichtung zum Stehen. Einer der drei Insassen wurde leicht verletzt. Der Opel geriet ebenfalls ins Schleudern, kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Böschung am Fahrbahnrand. Danach wurde der Wagen wieder auf die Fahrbahn zurückgeschleudert.
Beim Aufprall gegen die Böschung war der 49-Jährige aus dem Auto geschleudert worden. Er sei nicht angeschnallt gewesen. Der Mann starb noch an der Unfallstelle. Die anderen Mitfahrer hatten sich bei dem Unfall zum Teil schwere Verletzungen zugezogen.