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Tödlicher Unfall nach "Augenblicksversagen"

Gericht

Tödlicher Unfall nach "Augenblicksversagen"

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    Tödlicher Unfall nach "Augenblicksversagen"
    Tödlicher Unfall nach "Augenblicksversagen" Foto: Alexander Kaya

    Es war ein zunächst unerklärlicher Unfall, bei dem im Februar 2009 auf der B12 zwischen Geisenried und Kraftisried ein Autofahrer ums Leben gekommen war und drei weitere Personen teilweise erhebliche Verletzungen erlitten hatten. Im Strafverfahren gegen den Unfallverursacher, einen heute 30-jährigen Oberallgäuer, sprach jetzt vor dem Amtsgericht nicht nur für den Verteidiger vieles für "ein klassisches Augenblicksversagen" des Angeklagten. Dieser war seinerzeit in Richtung Kempten unterwegs gewesen, als er beim Überholen offenbar das entgegenkommende Auto eines Kaufbeurer Ehepaars übersah - trotz freier Sicht, und obwohl der 52-jährige Kaufbeurer mit Licht fuhr. Es kam zur Kollision, durch die der Mann so schwer verletzt wurde, dass er im Krankenhaus verstarb. Seine Ehefrau erlitt schwere Brustkorbverletzungen.

    Das Fahrzeug des Angeklagten war nach der Kollision auch noch in den Kleinwagen einer Familie aus Marktoberdorf geschleudert. Der Fahrer dieses Autos und seine Frau erlitten leichte Verletzungen, die beiden Kinder des Ehepaars blieben unversehrt. Der Angeklagte, der den Unfall körperlich nahezu unbeschadet überstand, wurde jetzt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Im Verfahren war deutlich geworden, dass der junge Mann seelisch noch immer unter dem Eindruck des Geschehens steht: Er erklärte unter Tränen, es vergehe kein Tag, "an dem ich nicht an den Unfall denke". Während der Verhandlung hatte er sich bei der Witwe des Unfallopfers entschuldigt, die um Fassung rang, dann aber die Kraft fand, auf den Angeklagten zuzugehen und ihn zu umarmen.

    Der junge Mann war seinerzeit von einer Geschäftsreise aus Asien gekommen und befand sich nachmittags auf der Heimfahrt ins Oberallgäu. Vom Unfall hatte er jetzt nur noch "diesen dumpfen Aufprall" in Erinnerung. Während das Unfallopfer laut Gutachten noch vergeblich versucht hatte, nach rechts auszuweichen, hatte der Angeklagte seinerzeit keinerlei Ausweichreaktionen gezeigt. Dies ließ auch für Leitenden Oberstaatsanwalt Herbert Pollert nur den Schluss zu, dass der junge Mann das entgegenkommende Fahrzeug nicht wahrgenommen hatte. Dazu passe auch die Aussage eines Zeugen, der seine Einschätzung der Situation so geschildert hatte: "Ich dachte, entweder ist das ein Selbstmörder oder er hat das Auto übersehen".

    Der Richter stellte im Urteil die Einsicht des bis dato völlig unbescholtenen Angeklagten in Rechnung und blieb bei der Geldstrafe "im unteren Bereich". Angesichts der laut Gutachten vom Angeklagten damals gefahrenen Geschwindigkeit von mindestens 131 Stundenkilometern hielt er einen zusätzlichen "Denkzettel" in Form eines Fahrverbots für angebracht. (bbm)

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