Mit einem brachialen Fausthieb hat ein 37-jähriger Thüringer das Leben eines 34-jährigen zweifachen Familienvaters ausgelöscht. Die Tat geschah im vergangenen Juli nachts gegen 23.30 Uhr auf dem Rummelplatz am Rande des Kaufbeurer Tänzelfestes.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Kempten sprach von einer völlig sinnlosen Tat und verurteilte den 37-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von elf Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidigerin kündigte noch im Gerichtssaal gegenüber der Allgäuer Zeitung an, in Revision gehen zu wollen. Die Tat hatte im vergangenen Sommer bundesweit für Schlagzeilen gesorgt - auch, weil bei dem Angeklagten ein rechtsradikaler Hintergrund vermutet wurde und das Opfer aus Kasachstan stammt.
Kräftig gebechert
Der Täter war im Auftrag seiner Firma wegen Malerarbeiten am Kaufbeurer Klinikum in der Wertachstadt gewesen. Abends ging der Vorarbeiter noch mit seinen Kollegen ins Bierzelt auf dem Tänzelfestrummel - und becherte kräftig. Dabei kam er auch ins Gespräch mit einem Sicherheitsmann, der ebenfalls aus Thüringen stammt.
Ihm zeigte der Täter - er trug kurze, weiße Hosen - seine FC Bayern-Tätowierung am Bein. Das sollte später noch eine Rolle spielen. Als der Bierzeltbetrieb eingestellt worden war, verließ der Thüringer Arbeitertrupp alkoholisiert das Zelt und suchte Stunk. Schnell wurden drei Männer, Aussiedler aus Osteuropa, als Opfer gefunden, mit fremdenfeindlichen Sprüchen bedacht und attackiert. Doch die Angreifer zogen den Kürzeren, vielleicht auch, weil zwei der Osteuropäer früher als Boxer aktiv waren. Als dann noch der Sicherheitsdienst erschien, trollten sich die Thüringer.
Ventil für Wut gesucht
Wutentbrannt suchte sich ihr 'Capo' dann aber ein weiteres Ventil für seine Aggressivität. Er traf wenige Meter weiter auf einen 34-jährigen Kaufbeurer, der mit seinen Arbeitskollegen nach der Spätschicht noch auf ein Bier auf den Rummel gegangen war. Ohne, dass irgendetwas Weiteres vorfiel, ging der Täter auf den Vater von zwei Buben zu und schlug ihm mit voller Wucht gegen die Schläfe. Dabei riss - wie sich später herausstellte - die Hirnarterie. Die Todesursache. Noch während der Mann zu Boden fiel, trat der Thüringer zudem gegen den Hals seines Opfers. Dann machte sich der 37-Jährige aus dem Staub.
Allerdings war sein Landmann aus Thüringen, jener von der Sicherheitswacht, direkt daneben gestanden. Er identifizierte den Maler eindeutig als Täter (auch wegen der Tätowierung). Neben einer Reihe weiterer Zeugen. Der Sicherheitsmann führte die Polizei auch zum Flüchtenden, der sich unweit des Rummels in einem Graben verborgen hatte. Dieser wurde dort festgenommen. Zwei Tage später starb der Familienvater in einem Krankenhaus.
Der Täter sagte vor Gericht, er könne sich an nichts erinnern. Er hatte zwischen 1,8 und 2,5 Promille Alkohol im Blut gehabt. Seine Verteidigerin führte aus, dass mehrere an der Schlägerei Beteiligte ebenfalls weiße, kurze Hosen und orangefarbene T-Shirts trugen. Es sei darum nicht klar, wer überhaupt der Täter sei. Darum plädierte sie auf Freispruch. Der Staatsanwalt hingegen forderte zwölf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Das Gericht stützte sich im Urteil auf die Zeugenaussagen und verhängte eine Gefängnisstrafe von elf Jahren. Viereinhalb Jahre muss der Täter zunächst in Haft, dann soll er eine Entziehungskur machen. Die ursprüngliche Anklage auf versuchten Mord wurde verworfen. Der Täter wollte sein Zufallsopfer zwar zusammenschlagen, aber nach Überzeugung des Gerichtes nicht töten. Auch einen rechtsradikalen Hintergrund könne man nicht erkennen. Denn der Täter habe nicht wissen können, dass sein Opfer ursprünglich aus Kasachstan stammt.
Angesichts von 18 Vorstrafen des Täters, viele wegen Körperverletzung, sei es laut Richter 'nur eine Frage der Zeit gewesen, bis etwas Schlimmeres passiert.'