Als er an jenem Morgen neben seiner Freundin aufwachte, war sie bereits tot. Gestorben an einer Überdosis Schmerzmittel, das über Pflaster in den Körper gelangt war. Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und fahrlässiger Tötung durch Unterlassung ist ihr 43 Jahre alter Partner gestern vom Amtsgericht Memmingen zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt worden. Der Grund: Er hatte ihr die Schmerzpflaster durch Falschaussagen besorgt. Außerdem hatte er nicht darauf geachtet, dass die psychisch kranke die Maximaldosierung nicht überschreitet.
Als der Angeklagte die damals 24-Jährige im Mai 2008 kennenlernte, wusste er nichts von ihrer schweren Schizophrenie. So schenkte er ihrer Behauptung Glauben, sie habe Eierstockkrebs im Endstadium. "Ihr ging es auch wirklich schlecht. Sie ist beinahe jeden Tag ohnmächtig geworden", erzählte der Angeklagte gestern. Wie oft er den Notarzt hatte rufen müssen, könne er gar nicht mehr zählen. Ende November 2008 beging die Verstorbene einen Selbstmordversuch mit Morphintabletten, wurde danach für einige Tage in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht, kam aber wieder nach Hause. "Heute, wo ich weiß, dass sie unter Schizophrenie litt, verstehe ich vieles", sagte der selbstständige Kaufmann im Gerichtssaal. Bis zu ihrem Tod will er aber nichts von der Psychose gewusst haben.
Und die Schmerzen: "Sie war so überzeugend. Aus heutiger Sicht hat sie die Schmerzen gut gespielt." Eines Abends verständigte er schließlich den Bereitschaftsarzt und machte auch ihm glaubhaft, seine Freundin habe Krebs im Endstadium, damit er die schmerzstillenden Fentanyl-Pflaster verschrieb.
Der Richter verstand nicht, wie der Angeklagte "die Hilfeschreie" seiner Freundin übersehen konnte. "Sie wussten, dass sie sich schon einmal mit Medikamenten das Leben nehmen wollte und hätten reagieren müssen", sagte er abschließend. Da der Angeklagte geständig war und ihn das Geschehen sichtlich mitnahm, waren sich Staatsanwalt, Verteidiger und Richter einig über die Strafe von 90 Tagessätzen á 15 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.