Wegen fahrlässiger Tötung einer demenzkranken Frau in einem Unterallgäuer Pflegeheim hat das Amtsgericht Memmingen eine Pflegerin zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Pflegerin ließ die Demenzkranke mit laufendem Warmwasserhahn allein in der Badewanne.
Nach Überzeugung des Gerichts hat sich der tragische Vorfall im August vergangenen Jahres in etwa so abgespielt: Eine 76-jährige demenzkranke Frau nimmt ein Bad. Das Wasser ist ihr zu kalt. Die Pflegerin dreht den Warmwasserhahn auf und sagt der alten Dame, sie solle das Wasser dann selbst abdrehen, wenn sie genug hätte. Die Pflegerin verlässt das Bad und lässt die Demenzkranke allein. Als sie zehn Minuten später zurückkehrt, läuft immer noch heißes Wasser in die Badewanne. Die 76-jährige hat inzwischen schwerste Verbrühungen erlitten und wird mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht. 30 Prozent ihrer Haut sind verbrannt. Sie stirbt vier Wochen später nach mehreren Hauttransplantationen. Die Pflegerin selbst war nicht vor Gericht erschienen. >, sagte die Anwältin der beiden Töchter der Toten, die als Nebenkläger auftraten. >, wandte sich der Richter an die Angehörigen. > Die Angeklagte selbst trage schwer an dem, was sie getan habe.
Die Hauptverhandlung dauerte keine 15 Minuten. Der Staatsanwalt verlas die Anklage, die Anwältin der Angeklagten versicherte, ihre Mandantin räume den Sachverhalt voll ein. Nach dem Vorfall arbeite die examinierte Altenpflegerin nicht mehr in dem Heim, sie pflege derzeit ihren eigenen Vater. Gegen sie wurde Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Euro verhängt.