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Tirol: Wahlpflicht gibts nicht mehr

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Tirol: Wahlpflicht gibts nicht mehr

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    Jungholz / Reutte (mic). Der bayerische Landtag ist gewählt, doch durften nicht alle Oberallgäuer den Gang an die Urnen antreten: Die Gemeinde Jungholz gehört bekanntlich zu Tirol, und soweit die Jugnholzer österreichische Staatsbürger sind, wählen sie ihren Landtag erst am kommenden Sonntag. Beim Urnengang gelten nach der 2002 geänderten Tiroler Landtagswahlordnung erstmals einige neue Regeln. Der Jungholzer Bürgermeister Bernhard Eggel, bisher selbst im Landtag, erklärt, was die Wähler beachten sollten. Der größte Unterschied zur Wahl im Jahr 1999: Diesmal gibts nicht zwei, sondern nur einen Stimmzettel. Das liegt daran, dass das System der Direktkandidaten abgeschafft wurde. Auf dem einen Stimmzettel stehen die wahlwerbenden Parteien nämlich SPÖ, Grüne, FPÖ und ÖVP und die Bezirkskandidaten. Wichtig ist auch, dass der Wähler nur noch eine Vorzugsstimme hat, erklärt Eggel. Der Jungholzer Bürgermeister ist selbst Landtagsabgeordneter, kandidiert bei der kommenden Wahl jedoch nicht mehr (wir berichteten). Mit der Vorzugsstimme kann der Wähler seinen bevorzugten Kandidaten einer Partei vorreihen. Allerdings muss der Vorzugskandidat der gewählten Partei entstammen.

    Kreuzt der Wähler den Kandidaten einer anderen Liste an, so ist die Vorzugsstimme ungültig. Wird nur eine Person, aber keine Partei angekreuzt, so ist die Stimme automatisch für die entsprechende Partei gültig. Geändert hat sich auch das Wahlalter. Wahlberechtigt ist diesmal jeder Landesbürger, der zur Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nach der alten Wahlordnung war nicht das individuelle Alter, sondern der Jahrgang ausschlaggebend. Damit können in ganz Tirol 4250 zusätzliche Jungwähler ihre Stimme abgeben. Neu ist auch, dass erstmals keine Wahlpflicht mehr herrscht. Schließlich hebt Eggel hervor, dass den Landtag nicht alle Jungholzer, sondern nur österreichische Staatsbürger wählen dürfen. Bei der Wahl des Gemeinderates und den EU-Wahlen hingegen sind auch Einwohner mit anderer Staatsbürgerschaft zugelassen. Bei Bettlägerigkeit wird der Wähler von einer Sonderwahlbehörde aufgesucht, der genaue Aufenthaltsort am Wahltag muss angegeben werden. Die Wahllokale in Jungholz haben am Sonntag zwischen 8 und 11 Uhr geöffnet.

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