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Prozess im Allgäuer Tierskandal: Am Freitag wird nur gegen drei Angeklagte verhandelt

Verfahren wird getrennt

Prozess im Allgäuer Tierskandal: Am Freitag wird nur gegen drei Angeklagte verhandelt

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    Weil sie sich wohl Zeit und Geld sparen wollten, sollen zwei Landwirte und vier Angestellte eines Milchviehbetriebs aus Bad Grönenbach bei 58 kranken Rindern nicht den Tierarzt gerufen haben. Dafür müssen stehen sie nun vor Gericht. (Symbolfoto)
    Weil sie sich wohl Zeit und Geld sparen wollten, sollen zwei Landwirte und vier Angestellte eines Milchviehbetriebs aus Bad Grönenbach bei 58 kranken Rindern nicht den Tierarzt gerufen haben. Dafür müssen stehen sie nun vor Gericht. (Symbolfoto)

    Eigentlich sollte am Freitag, 6. Oktober, um 09:00 Uhr ein weiteres umfangreiches Verfahren gegen zwei Landwirte und vier Angestellte eines Milchviehbetriebs aus Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) beginnen. Doch am Mittwoch wurde das Verfahren gegen die beiden angeklagten Landwirte Franz und Martin E. und den Angeklagten Marcel H. abgetrennt, gibt die Pressestelle des Landgerichts Memmingen bekannt.

    Verteidiger lehnen vier Richter wegen Befangenheit ab

    Der Grund: Die beiden Verteidiger der Landwirte lehnen vier Richter ab, die sich mit dem Verfahren befassen. Sie befürchten aus verschiedenen Gründen, dass diese befangen sein könnten. Bevor über diesen Antrag abschließend entschieden wird, dürfen diese Richter nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen, so das Landgericht. Über die Befangenheitsanträge müssen andere Richter entscheiden, die sich aber erst in die Akten einarbeiten müssen. Das alles kostet Zeit. Deshalb kann am Freitag nicht gegen alle sechs Angeklagte verhandelt werden, so das Landgericht. Am Freitag, 6. Oktober, startet somit nur das Verfahren gegen die drei Angestellten den Milchviehbetriebs Ursula G., Merdan S. und Dejan M. 

    Rinder sollen mit Radlader transportiert worden sein

    Der 66-jährige Franz E., sein 33 Jahre alter Sohn Martin E. und ihre vier Angestellten sollen zusammen mehrfach gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Demnach muss jeder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen, wer einem Wirbeltier länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Im ersten Prozess des Allgäuer Tierskandals wurde ein 25-jähriger Landwirt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

    Die beiden Angeklagten Franz und Martin E. leiteten im Jahr 2019 gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb mit weiteren Nebenbetrieben in Bad Grönenbach, in dem Milchvieh gehalten wurde.

    Angeklagte wollten wohl Tierarztkosten vermeiden

    Den sechs Angeklagten wird vorgeworfen, bei 58 behandlungsbedürftigen Rindern nicht dafür gesorgt zu haben, dass sie ein Tierarzt behandelt bzw. soweit eine Behandlung aussichtslos gewesen wäre, dass sie notgetötet werden. Dadurch und durch unangemessenen Transport der Tiere mit einem Radlader sollen die sechs Angeklagten den Rindern länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leid zugefügt haben. Den Angeklagten soll das bewusst gewesen sein. Laut Anklage nahmen sie das jedoch in Kauf, um sich Zeit und Geld einer Tierarztbehandlung zu sparen.  

    Von den 58 betroffenen Tieren wurden in engem zeitlichen Zusammenhang zu ihren Erkrankungen 14 geschlachtet und 16 euthanasiert. Das Verfahren wird wegen der besonderen Bedeutung der Sache vor dem Landgericht verhandelt.

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