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Tierskandal Bad Grönenbach: Staatsanwaltschaft klagt Landwirte an

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Tierskandal Bad Grönenbach: Staatsanwaltschaft klagt Landwirte an

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    Bad Grönenbach: Eine Kuh in einem landwirtschaftlichen Großbetrieb streckt ihren Kopf durch die Holzlatten eines Stalls.
    Bad Grönenbach: Eine Kuh in einem landwirtschaftlichen Großbetrieb streckt ihren Kopf durch die Holzlatten eines Stalls. Foto: picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand/dpa

    Im Juli 2019 hat ein landwirtschaftlicher Betrieb in Bad Grönenbach einen Tierskandal ausgelöst. Jetzt folgt die gerichtliche Aufarbeitung. Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat Anklage erhoben gegen den Landwirt (66) und seinen Sohn (23). Der Vorwurf lautet "Verstoß gegen das Tierschutzgesetz".

    Kranke Tiere wurden nicht vom Tierarzt behandelt

    Die Anklage im Einzelnen: Vater und Sohn sollen bei 54 ihrer Rinder auf drei Hofstellen in den Landkreisen Unterallgäu, Oberallgäu und in Kempten gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben, indem sie "nicht dafür gesorgt (...) haben, dass erkrankten Tieren die erforderliche tierärztliche Behandlung zukam", so die Anklage, die sich auf den Zeitraum Juli bis November 2019 bezieht.

    Bis zu drei Jahre Gefängnis drohen

    Somit wäre demnach der Straftatbestand von §17 des Tierschutzgesetztes erfüllt, wonach macht sich strafbar macht, "wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt". Laut Staatsanwaltschaft drohen den beiden Landwirten jetzt für jeden einzelnen Verstoß eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens hatte das Amtsgericht Neu-Ulm bereits ein vorläufiges Halte- und Betreuungsverbot gegen die Beschuldigten erlassen. Sie dürfen seitdem keine Rinder mehr halten. 

    Ein Jahr nach dem Tierskandal in Bad Grönenbach

    Wann die beiden Landwirte vor Gericht stehen werden, steht laut Staatsanwaltschaft noch nicht fest.

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